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Rheinische Post: Die Lehren aus dem Hartz-Urteil

Geschrieben am 09-02-2010

Düsseldorf (ots) - Kommentar von Antje Höning

Hartz-IV-Gegner interpretieren das Urteil des Verfassungsgerichts
als Todesstoß für die Reform und machen Betroffenen Hoffnung auf mehr
Geld. Das ist absurd. Die Richter betonen ausdrücklich, dass die
Regelsätze nicht "offensichtlich unzureichend" sind. Sie verlangen
nur, dass der Staat den existenziellen Bedarf nachvollziehbar
ermittelt und seine Leistung danach bemisst. Bisher hat er
willkürlich festgelegt, dass etwa ein Kleinkind 60 Prozent des
Erwachsenen-Unterhalts benötigt. Windeln, Schuhe, Bücher Kinder
haben einen anderen, nicht automatisch geringeren Bedarf. Absicht
lauter, Verwaltungs-Handwerk ungenügend so lautet zusammengefasst
das Zeugnis, das die Richter den Machern der Hartz-Reform ausgestellt
haben. Damit geben sie zugleich die Marschrichtung für die Korrektur
vor.
Es geht nicht darum, das Füllhorn auszuschütten. Viele Eltern, die
von ihrer Hände Arbeit leben, bringen netto nicht so viel nach Hause,
wie es an "Stütze" gibt. Wer nun die Hartz-Sätze erhöht, verletzt das
Lohnabstandsgebot. Wer zugleich Mindestlöhne einführt, macht einfache
Arbeit noch unattraktiver. Um die Bildungschancen der Kinder zu
erhöhen, sollte der Staat das Sachleistungsprinzip wieder einführen.
Geld, das in die Bereitstellung von Büchern, Förderkursen, Schulessen
geht, kann nicht für Vaters Schnaps oder Mutters Handy ausgegeben
werden.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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