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Deutsche AIDS-Hilfe begrüßt Karlsruher Urteil zu Hartz-IV-Regelsätzen

Geschrieben am 09-02-2010

Berlin (ots) - Die Deutsche AIDS-Hilfe e.V. (DAH) begrüßt das
heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das die
Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene als verfassungswidrig
eingestuft hat. Seit ihrer Einführung im Januar 2005 hat die DAH die
Hartz-IV-Gesetze als unsozial abgelehnt.

"Wir fordern die Politik auf, den Regelsatz für Betroffene endlich
sozial gerecht zu gestalten und somit deutlich zu erhöhen, um diesen
wieder eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine
menschenwürdige Lebensführung zu ermöglichen", so DAH-Bundesvorstand
Carsten Schatz.

Für chronisch Kranke und Menschen mit HIV/Aids fordert die DAH
finanzielle Leistungen über den Regelsatz hinaus: "Menschen mit
chronischen Krankheiten benötigen eine höhere finanzielle
Unterstützung, um die drastischen Zuzahlungen bei medizinischer
Versorgung sowie die vielen weiteren krankheitsbedingten Mehrbedarfe
wie z.B. erhöhte Energiekosten, Fahrtkosten zum Arzt,
gesundheitsfördernde Ernährung usw. bezahlen zu können", betont Silke
Eggers, DAH-Referentin für Soziale Sicherung und Pflege.

Die DAH begrüßt zudem den Vorschlag des Deutschen
Gewerkschaftsbundes (DGB), eine unabhängige Kommission einzurichten,
die dem Gesetzgeber entsprechende Vorschläge bezüglich eines sozial
gerechten Hartz-IV-Regelsatzes unterbreiten soll. Darin vertreten
sein müssten neben den Gewerkschaften auch Selbsthilfeorganisationen
wie die Deutsche AIDS-Hilfe, Sozial- und Wohlfahrtsverbände.

Originaltext: Deutsche AIDS-Hilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/14407
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_14407.rss2

Pressekontakt:
Jörg Litwinschuh, DAH-Pressesprecher, Tel. 0177-28 22 581, E-Mail:
presse@dah.aidshilfe.de

Silke Eggers, DAH-Referentin für Soziale Sicherung und Pflege, Tel.
030-690087-73, E-Mail: silke.eggers@dah.aidshilfe.de


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