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Gröhe: Kinder brauchen Zuwendung im umfassenden Sinne

Geschrieben am 09-02-2010

Berlin (ots) - Berlin, 9. Februar 2010
006/10

Zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berechnung der
Hartz-IV-Regelsätze erklärt der Generalsekretär der CDU Deutschlands,
Hermann Gröhe:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Urteil im
Interesse der betroffenen Kinder - das ist gut und richtig! Denn sie
sind diejenigen, die unter der Arbeitslosigkeit der Eltern besonders
leiden. In ihrem Sinne muss die Politik jetzt handeln und Lösungen
finden. Was wir brauchen sind dabei zunächst nachvollziehbare
Berechnungsverfahren, die der jeweiligen Lebenssituation in den
Familien besser gerecht werden.

Zugleich ist klar: Es geht um mehr als die Höhe der finanziellen
Mittel. Kinder brauchen Zuwendung im umfassenden Sinne. Dazu gehört
Teilhabe an guter Bildung, Maßnahmen der Jugend- und Familienhilfe,
Qualifizierungsmaßnahmen und die ausreichende Bereitstellung von
Kinderbetreuungsangeboten - von der Tagesmutter bis zum Kitaplatz.
Das erhöht für die Eltern die Chance, eine Arbeit anzunehmen und so
aus Hartz IV herauszukommen.

Wir werden auch diejenigen Familien im Blick behalten, die trotz
harter Arbeit mit einem niedrigen Einkommen zurechtkommen müssen.
Insofern muss der Regelsatz für Kinder, der Kinderzuschlag und das
Kindergeld stets gemeinsam betrachtet werden. Für die CDU stellt die
Situation der unter Armut leidenden und von Armut bedrohten Kinder
eine besondere Herausforderung dar, der wir uns mit aller Kraft
stellen wollen.

Originaltext: CDU Deutschlands
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6518
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Pressekontakt:
CDU Deutschlands
CDU-Pressestelle
Telefon: 030/22 070 141 - 144
Fax: 030/22 070 145


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