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Barthle: Arbeitsministerin in der Pflicht

Geschrieben am 09-02-2010

Berlin (ots) - Anlässlich des heute verkündeten Urteils des
Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Regelsätzen erklärt der
haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Norbert
Barthle MdB:

Die Karlsruher Richter haben Umsicht bewiesen, da die bisherige
Regelung bis zum Ende dieses Jahres in Kraft bleibt und damit keine
Auswirkungen für den Bundeshaushalt 2010 haben wird.

Die Bundesarbeitsministerin ist aber jetzt in der Pflicht,
umgehend eine Lösung zu erarbeiten, die sowohl den rechtlichen
Vorgaben gerecht wird, als auch in Einklang steht mit den im
Koalitionsvertrag vereinbarten Grundlagen zur Sicherung der
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen.

Dabei muss sie auch beachten, dass eine umfassende Hartz IV-Reform
nicht zu einem indirekten Verschiebebahnhof der Aufteilung der
Finanzlasten von Bund, Ländern und Kommunen führen darf.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
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Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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