(Registrieren)

Krings: Kritik des Verfassungsgerichts betrifft Verfahren, nicht Höhe der Hartz IV Regelsätze

Geschrieben am 09-02-2010

Berlin (ots) - Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts
zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Hartz IV Regelsätze erklärt der
Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr.
Günter Krings MdB:

Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich nicht die Höhe der
Regelsätze für Kinder und Erwachsene in Frage gestellt. Das bisherige
System der Regelleistungen hat sich grundsätzlich bewährt. Eine
Grundsatzdiskussion um die Höhe der Sozialleistungen ist nicht
hilfreich und schafft Verunsicherung.

Die Kritik der Richter beschränkt sich darauf, dass die Berechnung
des Existenzminimums nicht ausreichend nachvollziehbar sei. Der
Auftrag an den Gesetzgeber, die Transparenz des Berechnungsverfahrens
zu erhöhen, ist sinnvoll und sachgerecht.

Wir werden jetzt zügig daran gehen, bis Ende des Jahres ein
transparentes Berechnungsverfahren für die Ermittlung der Regelsätze
zu schaffen. Den Schwerpunkt werden wir aber auch bei allen
gesetzlichen Anpassungen von "Hartz IV" weiter darauf legen,
Langzeitarbeitslose wieder in Lohn und Brot zu bringen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

250849

weitere Artikel:
  • WDR FERNSEHEN Heiner Geißler äußerte sich in der Sendung "eins zu eins" zu den Vorfällen an Jesuitenschulen Düsseldorf/Berlin (ots) - Die Katholische Kirche trägt nach Auffassung des CDU-Politikers Heiner Geißler "mit ihrer Erziehung zu einer verklemmten Sexualität viel Schuld" an den jetzt bekannt gewordenen Missbrauchsfällen an Jesuitenschulen. In der Sendung "eins zu eins" am heutigen Dienstag im WDR Fernsehen äußerte sich Heiner Geißler zum ersten Mal öffentlich über die Vorfälle. Geißler war selbst Schüler am Kolleg St. Blasien im Schwarzwald und später Novize im Jesuitenorden. Seinen Berufswunsch Priester hat er u. a. wegen des Zölibats mehr...

  • Straubinger: Lohnabstandsgebot muss eingehalten werden Berlin (ots) - Zu dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Berechnungs- verfahren für die Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitsuchende erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger: Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Klarheit geschaffen: Die Höhe der Regelsätze ist nicht generell zu beanstanden. Auch kritisierten die Richter nicht grundsätzlich die Berechnung anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes. mehr...

  • Gregor Gysi: Hartz IV ist endgültig gescheitert Berlin (ots) - "Das Bundesverfassungsgericht hat über SPD und Grüne, aber auch über Union und FDP ein vernichtendes Urteil gefällt", erklärt Gregor Gysi zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts. "Hartz IV ist ein Angriff auf den Sozialstaat und Armut per Gesetz. Die Regelleistungen für Erwachsene und Kinder bei Hartz IV sind verfassungswidrig und nicht existenzsichernd. Damit ist neben der Organisation auch der wesentliche Inhalt von Hartz IV für verfassungswidrig erklärt worden. DIE LINKE sieht sich in ihrer grundlegenden Kritik mehr...

  • Erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder soll vervollständigt werden - Bundesregierung reagiert auf Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Hamburg (ots) - Das Bundesministerium der Justiz will die vollständige erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder vorantreiben. Die bisherige Ausnahmeregelung für nichteheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden, soll in Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte weitestgehend beseitigt werden. Hieraus könnte sich für Väter nichtehelicher Kinder einschneidende Konsequenzen bei der Erbfolgeplanung ergeben. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat einen Referentenentwurf mehr...

  • Barthle: Arbeitsministerin in der Pflicht Berlin (ots) - Anlässlich des heute verkündeten Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Regelsätzen erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Norbert Barthle MdB: Die Karlsruher Richter haben Umsicht bewiesen, da die bisherige Regelung bis zum Ende dieses Jahres in Kraft bleibt und damit keine Auswirkungen für den Bundeshaushalt 2010 haben wird. Die Bundesarbeitsministerin ist aber jetzt in der Pflicht, umgehend eine Lösung zu erarbeiten, die sowohl den rechtlichen Vorgaben gerecht wird, mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht