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AOK: Zusatzbeiträge kein Ersatz für Kostenbegrenzung

Geschrieben am 25-01-2010

Berlin (ots) - Angesichts der Diskussion um Zusatzbeiträge hat der
AOK-Bundesverband an die Politik appelliert, Zusatzbeiträge nicht als
Ersatz für dringend notwendige gesetzliche Begrenzungen des
Ausgabenwachstums zu verwenden.

In den letzten fünf Jahren seien die Leistungsausgaben der
gesetzlichen Krankenkassen um 30 Milliarden Euro gestiegen. Dies
seien 20 Prozent mehr als vorher, während das Bruttosozialprodukt nur
um acht Prozent gestiegen sei. Deshalb hält die AOK eine
Konsolidierung der Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) für dringend notwendig. Leistungsausgrenzungen oder höhere
Zuzahlungen lehne die AOK ab.

So solle die Bundesregierung im geplanten "Gesetz zur
Stabilisierung der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme" die
Gesamtausgaben der GKV für die Leistungserbringer an die
Wirtschaftsentwicklung Deutschlands - bis einschließlich 2013 -
koppeln, erläuterte dazu Jürgen Graalmann, stellvertretender
Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.

Graalmann: "Bei der Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise
kann auch von den Ärzten, Krankenhäusern und Pharmaunternehmen
erwartet werden, dass sie sich an der Konsolidierung beteiligen".
Diese Forderung passe auch zum Grundsatz der Koalitionsvereinbarung,
dass das Ausgabenwachstum des Bundeshaushaltes unter dem Wachstum des
Bruttoinlandproduktes liegen müsse. "Auch Leistungserbringer sollten
sich für einen begrenzten Zeitraum bescheiden und damit zufrieden
geben, dass ihre Einnahmen nicht stärker wachsen als die gesamte
Wirtschaft", sagte Graalmann. Das wäre nach derzeitiger Schätzung der
Wirtschaftsinstitute ein Plus von 1,5 Prozent pro Jahr. Mit einer
Beteiligung der Leistungserbringer kann nach Ansicht Graalmanns eine
"konjunkturschädliche und sozial problematische Belastung der
Kassenmitglieder durch neue Zusatzbeiträge" deutlich begrenzt werden.

Graalmann kritisierte die jetzt mit Blick auf die Zusatzbeiträge
erhobene Forderung Frank Ulrich Montgomerys nach einer so genannten
Priorisierung medizinischer Leistungen. Graalmann: "Was Montgomery
aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung
streichen will, soll dann der Patient viel teurer als privatärztliche
Leistung einkaufen. Statt Leistungsausgrenzung aus der Gesetzlichen
Krankenversicherung brauchen wir einen Beitrag der Ärzteschaft zu
einer effizienteren medizinischen Leistung."

"Es muss darum gehen", so Graalmann weiter, "eine nachhaltige
Finanzierung mit sicheren Leistungen für die Versicherten und mit
hoher Versorgungsqualität in Einklang zu bringen. Wir brauchen
weiterhin den barrierefreien Zugang zu medizinisch notwendigen
Leistungen - unabhängig von Alter und Einkommen. Auch der
solidarische Ausgleich innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung
darf nicht in Frage gestellt werden".

Der vom Bundeskabinett beschlossene Staatszuschuss von 3,9
Milliarden Euro zum Ausgleich der konjunkturbedingten
Einnahmeausfälle sei ein wichtiger Beitrag zur Begrenzung der
Unterfinanzierung des Gesundheitsfonds im Jahr 2010. Der Zuschuss
habe dazu beigetragen, dass die AOK ohne Zusatzbeiträge in das neue
Jahr gestartet sei. Allerdings müsse jetzt die Ankündigung des
Koalitionsvertrages, "unnötige Ausgaben sind zu vermeiden", mit Leben
gefüllt werden. "Für die AOK ist es nicht akzeptabel, wenn ein
schleichender Übergang von kleinen Zusatzbeiträgen zu großen
Kopfpauschalen vollzogen würde, weil man den Ausgaben keine Zügel
anlegt", so Graalmann. Ungebremstes Ausgabenwachstum führe zu einer
finanziellen Überbelastung der Beitragszahler und gefährde den
wirtschaftlichen Aufschwung.

Graalmann sprach sich dafür aus, durch zügige Reformschritte den
gesetzlichen Krankenkassen mehr Handlungsspielraum im Wettbewerb um
eine gute und wirtschaftliche Versorgung zu geben. Viele
Wirtschaftlichkeitsreserven insbesondere im Bereich der
Arzneimittelversorgung und im Bereich Krankenhaus seien noch zu
heben. Wie das gehen könne, habe die AOK exemplarisch durch ihre
Arzneimittel-Rabattverträge gezeigt. Für einen solchen Wettbewerb um
Qualität und Wirtschaftlichkeit müsse die Politik mutig sowohl die
notwendigen wettbewerblichen Spielräume schaffen als auch den
ordnungspolitischen Rahmen setzen. Beispielhaft nannte Graalmann dazu
klare Regeln gegen die Risikoselektion gesunder Versicherter sowie
den Abbau von Wettbewerbsschranken bei den Leistungserbringern. Die
Private Krankenversicherung fordert von der neuen Bundesregierung
dringend direkten Einfluss auf Preis, Menge und Qualität der
Leistungen. Dies zeige deutlich, dass eine reine Kostenerstattung
nicht zukunftsweisend sei. Die AOK habe konkrete Reformvorschläge für
eine wettbewerbliche Öffnung vorgelegt und sei bereit, an der
Erarbeitung tragfähiger Lösungsoptionen in der vorgesehenen
Reformkommission konstruktiv mitzuwirken.

Originaltext: AOK-Bundesverband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8697
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8697.rss2

Pressekontakt:
Udo Barske, Pressesprecher
Tel.: 030 34646-2309
E-Mail: Udo.Barske@bv.aok.de


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