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dbb: "Grundsätzliche Mängel" im Entwurf des Beamtenstatusgesetzes

Geschrieben am 08-08-2006

Berlin (ots) - Der dbb beamtenbund und tarifunion hat
"grundsätzliche Mängel" im Entwurf des Beamtenstatusgesetzes
(BeamtStG) kritisiert, das im Zuge der Föderalismusreform die
einheitlichen Grundlagen des Beamtenrechts in den Ländern neu ordnen
soll. "Wir sehen darin einen Rückschritt - weg von der
Bundeseinheitlichkeit, hin zu einer provinzrechtlichen Gemengelage",
sagte dbb Chef Peter Heesen bei einem Beteiligungsgespräch am 8.
August 2006 im Bundesinnenministerium in Berlin. "Der Bund
interpretiert seine ihm aufgrund der Verfassungsänderung zustehende
eigene Regelungsbefugnis unnötig eng."

Der Verfassunggeber habe aber klar erkannt, dass unbeschadet der
Ausgestaltungsrechte der Länder der Kern des Berufsbeamtentums
weiterhin bundeseinheitlich bleiben soll. "Einheitliche
Grundstrukturen sind notwendig, damit eine bundesweite Mobilität der
Beamten auch über Ländergrenzen und -kompetenzen hinweg erhalten
bleibt", sagte der dbb Bundesvorsitzende. Das diene dem Beamten
selbst, aber auch den Interessen der öffentlichen Verwaltung.
Eine der Grundlagen von Mobilität sei etwa im Laufbahnrecht die
Gewissheit, dass in anderen Gebietskörperschaften erworbene
Laufbahnbefähigungen überall in Bund und Ländern anerkannt werden.
Deshalb vermisse der dbb in dem Gesetzentwurf die bundeseinheitliche
Regelung laufbahnrechtlicher Schnittstellen. "Auf gemeinsame
Grundlagen kommt es auch bei den statusrechtlichen Pflichten und
Rechten an", so Heesen weiter. "Deshalb wäre es angebracht, die
Festlegung des Grundgesetzes wieder aufzunehmen, dass hoheitliche
Aufgaben durch Beamte wahrzunehmen sind." Auch der Grundsatz, dass
die Rechtsstellung der Beamten nur durch Gesetz geregelt werden kann,
müsse in den Entwurf hineingeschrieben werden. Dass die
Fürsorgepflicht für Beamte und Versorgungsempfänger den Anspruch auf
Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung umfasst, gehöre
nach dbb-Auffassung gleichfalls in das BeamtStG. Das eigenständige
Versorgungssystem müsse statusrechtlich ausdrücklich vorgegeben und
eine bundeseinheitliche Altersobergrenze festgelegt werden. "Die
Dauer des Beamtenverhältnisses festzuschreiben, ist
Verfassungsauftrag", so Heesen.

Auf Unverständnis des dbb stoße auch, dass das
Personalvertretungsrecht - anders als das weiterhin bundesrechtlich
verankerte Betriebsverfassungsrecht - nicht als grundsätzlicher
Rechtsanspruch der Beschäftigten festgeschrieben wird. "Diese
Ungleichbehandlung zwischen privatem und öffentlichem Bereich können
wir nicht nachvollziehen", sagte Heesen. "Hier könnte der
Bundesgesetzgeber sehr weitgehende Vorgaben machen, weil dieser
Bereich weder dem Laufbahn- noch dem Besoldungs- noch dem
Versorgungsrecht zuzuordnen ist."

Der dbb Chef appellierte, die "grundsätzlichen Mängel des
Entwurfs, das heißt das Fehlen der aufgezeigten statusrechtlichen
Regelungstatbestände, noch einmal gründlich zu überdenken".

Originaltext: dbb - beamtenbund und tarifunion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7034
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7034.rss2

dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
Telefon: 030.4081-5510
Fax: 030.4081-5599
Email: zitka@dbb.de


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