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Dautzenberg: Wachstumsbeschleunigungsgesetz auf dem Weg - Schwarz-Gelb hält Wort

Geschrieben am 04-12-2009

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen 2./3. Lesung des Entwurfs
eines Wachstumsbeschleunigungsgesetzes im Deutschen Bundestages
erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Leo Dautzenberg MdB:

Mit dem heute in 2./3. Lesung verabschiedeten
Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat der Deutsche Bundestag bereits 10
Wochen nach der Bundestagswahl ein erstes wichtiges steuerpolitisches
Projekt der bürgerlichen Koalition von Union und FDP auf den Weg
gebracht. Dies zeigt eindrucksvoll die Entschlossenheit und die
Handlungsfähigkeit der neuen Koalition.

Mit diesem Gesetz geben wir einen starken Wachstumsimpuls, um
rasch und gestärkt aus der internationalen Finanz- und
Wirtschaftskrise herauszukommen. Dazu werden sämtliche im
Koalitionsvertrag vorgesehenen gesetzlichen Maßnahmen für ein
steuerliches Sofortprogramm sowie weitere zum 1. Januar 2010
vereinbarte steuerliche Maßnahmen umgesetzt.

Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz werden die Bürger und
Unternehmen um rd. 8,5 Mrd. EUR entlastet. Darüber hinaus werden alle
Bürger zum 1. Januar 2010 mit den bereits beschlossenen Maßnahmen des
Konjunkturpaketes II (Anhebung Grundfreibetrag von 7.834 EUR auf
8.004 EUR, Rechtsverschiebung des Tarifs um 330 EUR) und des
Bürgerentlastungsgesetzes (erweiterte Absetzbarkeit der Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträge) um weitere 14 Mrd. EUR entlastet.

Die größte Einzelmaßnahme betrifft dabei Familien mit Kindern. Mit
der Anhebung der Kinderfreibeträge von 6.024 EUR auf 7.008 EUR und
der Erhöhung des Kindergeldes für jedes zu berücksichtigende Kind um
20 EUR werden Familien mit Kindern um insgesamt 4,6 Mrd. EUR
entlastet. Besonders gefördert werden hier Familien in unteren und
mittleren Einkommensbereichen; die Entlastung von 4,6 Mrd. EUR
entfällt nahezu vollständig auf das Kindergeld. Auch bei der
Erbschaftsteuer werden Familien weiter gezielt entlastet. Ab 2010
kommen nun auch in der Steuerklasse II (insbesondere Geschwister,
Nichten und Neffen) familiengerechte Steuersätze zur Anwendung. Die
Steuersätze werden deutlich herabgesetzt und bewegen sich künftig
zwischen 15 % (statt 30 %) und 43 % (statt 50 %). Dies entlastet
Familien um weitere 370 Mio. EUR.

Außerdem werden zugleich die Regelungen getroffen, die von der
Union in der vergangen Wahlperiode stets gefordert, von unserem
damaligen Koalitionspartner aber blockiert wurden. Besonders
hervorzuheben sind hier die Verbesserungen bei der Nutzung von
Verlusten bei Unternehmensbeteiligungen, die spürbare Entschärfung
der Zinsschrankenregelung, die Abmilderung der krisenverschärfenden
Besteuerung von gewinnunabhängigen Elementen bei der Gewerbesteuer
oder auch die leichtere erbschaftsteuerfreie Übertragung von
Unternehmen auf die nächste Generation. All diese Maßnahmen stärken
die Konjunktur und sichern Arbeitsplätze.

Darüber hinaus stärken wir die internationale Wettbewerbsfähigkeit
des deutschen Hotel- und Gastronomiegewerbes durch eine Absenkung des
Umsatzsteuersatzes bei reinen Beherbergungsleistungen von 19 % auf 7
%. Ebenso stärken wir auch die Märkte für reine Biokraftstoffe, indem
wir auf die gesetzlich vorgesehene Reduzierung der
Steuerentlastungssätze für Biodiesel und Pflanzenölkraftstoff in den
Jahren 2010 bis 2012 verzichten.

Die Beschlussfassung des Bundesrates ist für den 18. Dezember 2009
vorgesehen. Nach Zustimmung des Bundesrates kann das
Wachstumsbeschleunigungsgesetz dann noch in diesem Jahr rechtzeitig
im Bundesgesetzblatt stehen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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