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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT zum Sorgerechts-Urteil

Geschrieben am 03-12-2009

Bielefeld (ots) - Das Beste, was einem Kind passieren kann, ist
die Liebe und Fürsorge seiner Eltern. Mit seinem Urteil stärkt der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Rechte lediger Väter,
die nach deutschem Recht im Kampf um ihr Kind bislang leer
ausgegangen sind.
Väter ohne Sorgerecht bleiben bislang in Deutschland im Regen stehen.
Auf dem Papier haben sie nicht einmal das Recht, telefonisch Kontakt
zu ihrem Kind aufzunehmen oder sich in der Schule über die Leistungen
ihres Nachwuchses zu informieren. Natürlich kann es im Einzelfall
richtig sein, den Vater von seinem Kind fernzuhalten. Genauso aber
gibt es Mütter, die man Kindern lieber nicht zumuten sollte.
Das Urteil schafft mehr Gleichheit zwischen ledigen Müttern und
Vätern. Gleichzeitig schwächt es - zumindest rechtlich - die
Bedeutung der Ehe, wenn auch ledige Väter künftig Erfolg im Kampf um
das gemeinsame Sorgerecht haben. Doch man kann hehre Wünsche haben,
wenn nüchterne Zahlen belegen, dass in Deutschland jede dritte Ehe
geschieden wird. Wenn sich Paare heute gegen eine Ehe entscheiden,
heißt das längst nicht mehr, dass sie sich damit für die
Verantwortung für Kinder disqualifizieren.
Neben Österreich, der Schweiz, Malta und Liechtenstein ist
Deutschland das einzige Land in der EU, dass noch an diesem
archaischen Sorgerecht festhält. Für ein Land, das sich als weltoffen
und modern verkaufen will, wird es allerhöchste Zeit, das zu ändern.
Positive Beispiele für eine Anpassung an moderne Lebensumstände sind
durch Reformen im Familienrecht wie dem seit 2008 geltenden neuen
Unterhaltsrecht gegeben. Danach haben Alleinerziehende im Regelfall
nur noch während der ersten drei Lebensjahre des Kindes Anspruch auf
Betreuungsunterhalt, danach müssen sie wieder arbeiten gehen. Beim
Zugewinnausgleich wird im Falle einer Scheidung das in der Ehe
erworbene Vermögen jetzt gleichmäßig verteilt. In die Ehe
mitgebrachte Schulden können nicht mehr verrechnet werden. Auch der
neue Versorgungsausgleich schafft gleiche Bedingungen für Frauen und
Männer.
Eine Reform des deutschen Sorgerechts muss jetzt der nächste Schritt
sein.
Das Straßburger Urteil sollte dennoch kein Freifahrtschein sein. Dass
es Väter gibt, die nicht in der Lage sind, ein Kind großzuziehen,
muss von den Gerichten im Einzelfall berücksichtigt werden. Nicht
vergessen werden darf, dass sich viele ledige Väter gar nicht für
ihre Kinder interessieren. In diesen Fällen ist das Sorgerecht bei
der Mutter am besten aufgehoben.
Umgekehrt gilt: Ist die Mutter unfähig, für ihr Kind zu sorgen, kann
der Vater die Rolle des Erziehers übernehmen.
Wenn ein lediger Vater aber das gemeinsame Sorgerecht haben möchte,
wenn er mit seinem Kind gute Tage erleben und schlechte Zeiten
überstehen möchte, kann das für das Kind das größte Glück sein. Und
nur das ist maßgeblich.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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