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WAZ: Pflichten nicht vergessen - Kommentar von Birgitta Stauber-Klein

Geschrieben am 03-12-2009

Essen (ots) - Wird eine Ehe geschieden, ist das gemeinsame
Sorgerecht der Normalfall. So werden Vater und Mutter gezwungen, sich
für das Kind zusammenzuraufen. Jedenfalls kann eine Mutter nicht
einfach die Verantwortung für die Erziehung des Kindes an sich
reißen, wenn sie es nach einer dramatischen Scheidungsgeschichte leid
ist, sich mit dem Vater auseinander zu setzen.

Insofern wird es Zeit, dass diese Rechtsprechung auch für
uneheliche Kinder gilt, zumal die Gerichte in Deutschland seit Jahren
mit spektakulären Urteilen dafür sorgen, nichteheliche Kinder den
ehelichen gleichzustellen: Ein Vater muss das uneingeschränkte Recht
haben, sich nicht nur um sein Kind zu kümmern, sondern auch auf
dessen Erziehung Einfluss zu nehmen.

Mit dem Recht gehen auch Pflichten einher. Doch Realität ist:
Mütter warten oft genug vergeblich auf Hilfen bei der Erziehung und
Betreuung des Kindes. Von zahlungssäumigen Vätern einmal ganz zu
schweigen. Hoffentlich sorgt eine neue, von Straßburg angemahnte
Rechtsprechung künftig dafür, dass es mit dem Recht auf Einmischung
schwieriger wird, sich der väterlichen Pflichten zu entledigen.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55903
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Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-6528
zentralredaktion@waz.de


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