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Deutsche Kampagne unterstützt Entschädigungsklagen von südafrikanischen Apartheidopfern gegen Daimler und Rheinmetall in USA

Geschrieben am 27-11-2009

Frankfurt/Main (ots) - Das European Center for Constitutional and
Human Rights (ECCHR), die Kirchliche Arbeitsstelle Südliches Afrika
(KASA), die Koordination Südliches Afrika (KOSA) und medico
international reichen zusammen mit anderen zivilgesellschaftlichen
Gruppen am 30.11.2009 ein Gutachten zur Unterstützung der Klage von
Opfern des südafrikanischen Apartheidregimes beim Southern District
Court of New York in den USA ein.

In der so genannten Apartheid-Klage haben Opfer des
südafrikanischen Apartheidregimes fünf Unternehmen auf Schadenersatz
verklagt, darunter auch die deutschen Firmen Daimler und Rheinmetall.
Die Kläger werfen den Unternehmen vor, entweder direkt
völkergewohnheitsrechtlich anerkannte Menschenrechte in Südafrika
verletzt oder staatliche Menschenrechtsverbrechen durch die Lieferung
entsprechender Güter ermöglicht und unterstützt zu haben.

"Diese Unternehmen haben jahrelang profitable Geschäfte im und mit
dem Apartheidstaat gemacht. Die Vereinten Nationen haben Apartheid
seit 1966 viele Male als "Verbrechen an der Menschheit" bezeichnet.
Das verpflichtende Rüstungsembargo vom November 1977 wie auch die
Wirtschaftssanktionen 1986 waren unübersehbar. Das heißt: die
Unternehmen, die mit dem Apartheid Staat profitable Geschäfte
machten, wussten, was sie taten", so Dieter Simon von der
Koordination Südliches Afrika.

"Sie waren Helfershelfer eines kriminellen Systems. Der Hinweis
darauf, dass sie die Landesgesetze in Südafrika befolgen mussten,
enthebt sie nicht der Verantwortung", ergänzt Simone Knapp von der
Kirchlichen Arbeitsstelle Südliches Afrika.

In Zusammenarbeit mit dem New Yorker Center for Constitutional
Rights hat das ECCHR in Kooperation mit weiteren Unterstützern ein
Gutachten zur Bedeutung der juristischen Aufarbeitung von
Menschenrechtsverletzungen verfasst. "Das Gutachten legt insbesondere
dar, dass gerade die Rolle von Unternehmen für die Unterstützung und
Förderung von Systemunrecht rechtlich geahndet werden muss," so
Miriam Saage-Maaß vom ECCHR.

In dem Gutachten wird darauf verwiesen, dass bereits in den
Nürnberger Nachfolgeprozessen zwischen 1946 und 1949 Unternehmer
wegen der Förderung der NS-Verbrechen und wegen der direkten Begehung
von Völkerstraftaten zur Verantwortung gezogen wurden. Die in
jüngerer Zeit gerade auch in den USA eingereichten Klagen gegen
Unternehmen knüpfen an diese wichtige Tradition an und stellen einen
Beitrag zu einer umfassenden Aufarbeitung von
Menschenrechtsverletzungen dar, die sich nicht allein auf die Rolle
staatlicher Akteure beschränkt.

"Es ist daher unbedingt notwendig, die Verantwortung europäischer
Unternehmen für die Unterstützung der Verbrechen des südafrikanischen
Apartheidsystems vor Gericht zu bringen", fordert Bernd Eichner von
medico international.

Originaltext: medico international
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/14079
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_14079.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen und Interviewanfragen:
- Miriam Saage-Maaß, ECCHR, Telefon: 0178 - 46 77 364, mail:
saage-maasz@ECCHR.eu
- Dieter Simon, KOSA e.V, Telefon: 0178-34 88 719, mail:
dieter.simon@kosa.org
- Simone Knapp, KASA Telefon: 06221-43 33 612, mail:
simone.knapp@woek.de
- Bernd Eichner, medico international: Telefon: 069 - 94 43 845,
mail: eichner@medico.de


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