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Südwest Presse: Kommentar zum Solidaritätszuschlag

Geschrieben am 25-11-2009

Ulm (ots) - Die Steuerzahler sollten sich nicht zu früh freuen:
Der Solidaritätszuschlag ist längst nicht abgeschafft, nur weil ihn
ein Finanzgericht für verfassungswidrig hält. Die Entscheidung liegt
jetzt bei den obersten Richtern in Karlsruhe. Die dürften einige Zeit
brauchen, und das Ergebnis ist völlig offen.
Immerhin haben jetzt erstmals Finanzrichter Zweifel an der
Konstruktion geübt. Der Name "Solidaritätszuschlag" ist genial. Wer
wäre schon gegen Solidarität mit den Ostdeutschen, auch wenn im
Westen das Verständnis für den Nachholbedarf langsam abnimmt?
Tatsächlich landen aber die Einnahmen nicht direkt im Osten, sondern
im großen Topf des Bundeshaushalts. Der Vorteil dieser Konstruktion
ist, dass der Bund - im Gegensatz zur Einkommensteuer - nichts an
Länder und Gemeinden abgeben muss.
Letztlich ist also der Begriff "Soli" schlicht Etikettenschwindel.
Daher ist auch nicht gegen die Einheit, wer 20 Jahre nach dem Fall
der Mauer seine Abschaffung fordert. Vielmehr haben sich alle
Regierungen seither davor gedrückt, den Steuerzahlern reinen Wein
einzuschenken. Mit großer Geste hat Rot-Grün Anfang des Jahrzehnts
den Spitzensteuersatz auf 42 Prozent gesenkt. Tatsächlich beträgt er,
samt Soli, 44,4 Prozent. Mit der Wortklauberei muss endlich Schluss
sein. Dazu gehört allerdings auch das ehrliche Bekenntnis: Wird der
Soli abgeschafft, müssen die Einnahmen aus anderen Steuerquellen
kommen.

Originaltext: Südwest Presse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59110
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59110.rss2

Pressekontakt:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218


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