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Solidaritätszuschlag kommt vors Bundesverfassungsgericht / SKD rät dem Steuerzahler, nicht auf eine Enscheidung zu warten

Geschrieben am 25-11-2009

Frankfurt (ots) - Der Bund der Steuerzahler hat heute in einem
Musterprozess vor dem Niedersächsischen Finanzgericht (Az.: 7 K
143/08 ) gegen die dauerhafte Erhebung des Solidaritätszuschlags
durchgesetzt, dass nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden muss,
ob dieser Zuschlag zur Einkommensteuer verfassungsgemäß ist.

Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke,
meint dazu: "Wir sind zuversichtlich, dass sich das
Bundesverfassungsgericht nun eindeutig zum Solidaritätszuschlag
positionieren wird."

Auch Monika Fauser, Geschäftsführerin der SKD Steueroptimierte
Kapitalanlagen Deutschland GmbH, begrüßt die aktuelle Entwicklung:
"Wie zäh sich jedoch solche besonders begründeten Steuern halten
können, zeigt schon das Beispiel der Sektsteuer, die ursprünglich
Kaiser Wilhelms stolze Flotte finanzieren sollte - und heute noch den
Steuerzahler rund 400 Millionen Euro pro Jahr kostet."

Egal wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, es dürfte
kaum eine steuerliche Entlastung noch für 2009 bringen. "Wer jetzt
noch effektiv Steuern sparen will, sollte sich beeilen. Um richtig
Steuern zu sparen, braucht keiner auf das Bundesverfassungsgericht zu
warten, sondern es gilt, von Anfang an steueroptimiert Vermögen
aufzubauen" so Monika Fauser.

Die SKD Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH
( www.skd-frankfurt.de , Tel.: 069-603291400) verfügt über
entsprechende Erfahrung und Expertise in diesem Bereich und zeigt
auf, wie man sein Geld geschickt und sicher anlegt und gleichzeitig
Steuern einspart.

Originaltext: SKD Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/76581
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_76581.rss2

Pressekontakt:
ROESSLER PR * DIE AGENTUR FUER KOMMUNIKATION
Walter-Leiske-Str. 2
60320 Frankfurt
069-514461
http://www.roesslerpr.de


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