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Dautzenberg: Am Solidaritätszuschlag wird nicht gerüttelt

Geschrieben am 25-11-2009

Berlin (ots) - Zur heute bekannt gewordenen Vorlageentscheidung
des Niedersächsischen Finanzgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des
Solidaritätszuschlages erklärt der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg MdB:

Die Union steht fest zum Aufbau Ost. Dazu leistet der
Solidaritätszuschlag einen unverzichtbaren Beitrag. Gerade in
Anbetracht der durch die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise
bedingten haushalterischen Rahmenbedingungen werden wir auch in den
nächsten Jahren nicht auf den Solidaritätszuschlag verzichten können.

Auch ist noch einmal festzuhalten, dass mit der
Vorlageentscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts keineswegs
eine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages
verbunden ist.
Die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages kann
allein das Bundesverfassungsgericht abschließend entscheiden. Diese
Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes sollten wir nun
zunächst einmal mit dem gebotenen Respekt abwarten.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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