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Mitteldeutsche Zeitung: Afghanistan-Einsatz Strafverfahren gegen Bundeswehr-Oberst Klein nach Kundus-Angriff wird immer wahrscheinlicher

Geschrieben am 05-11-2009

Halle (ots) - In der Bundesregierung geht man nach der Lektüre des
jüngsten NATO-Berichts davon aus, dass es zu einem Gerichtsverfahren
gegen den Bundeswehr-Oberst Georg Klein kommen wird, der am 4.
September nahe der nordafghanischen Stadt Kundus den Luftangriff auf
zwei von den Taliban entführte Tanklastzüge anordnete, bei dem
vermutlich auch zahlreiche Zivilisten umkamen. Das berichtet die in
Halle erscheinenden "Mitteldeutsche Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe). Es
sei "ganz klar", dass Klein "gegen die Regeln verstoßen" habe und
"zur Verantwortung gezogen" werde, heißt es in Regierungskreisen.

Der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Ulrich Kirsch, sagte der
"Mitteldeutschen Zeitung": "Ich kann ein Strafverfahren nicht
ausschließen. Aber auch wenn ein Strafverfahren gegen Oberst Klein
eröffnet wird, stehen wir weiter zu ihm - ohne Wenn und Aber." Zudem
werde die Staatsanwaltschaft den Fall "sehr eingehend prüfen. Und das
wird Zeit brauchen. Unsere Frauen und Männer werden sagen, wenn wir
in den Einsatz gehen, dann haben wir den Staatsanwalt mit im Gepäck.
Das wäre fatal." Der Verbandschef nahm Klein ausdrücklich in Schutz:
"Die Fehler, die ihm vorgeworfen werden, gestehe ich ihm zu. Denn er
hat militärisch das Richtige getan. Er wollte verhindern, dass die
Tanklastzüge bei ihm im Lager stehen." Der frühere afghanische
Wiederaufbauminister Amin Farhang erklärte dem Blatt hingegen, Klein
habe "verantwortungslos gehandelt". Er fügte hinzu: "Ich glaube an
die deutsche Justiz. Wenn er schuldig ist, wird er die entsprechende
Strafe bekommen."

Originaltext: Mitteldeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47409
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_47409.rss2

Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Jörg Biallas
Telefon: 0345 565 4300


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