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Der Tagesspiegel: Strafbefehl gegen Piusbruder Williamson wegen Holocaust-Leugnung Anwalt will Einspruch einlegen

Geschrieben am 26-10-2009

Berlin (ots) - Berlin - Das Amtsgericht Regensburg hat gegen den
umstrittenen katholischen Bischof Richard Williamson einen
Strafbefehl wegen Volksverhetzung erlassen. "Der Strafbefehl ist
heute eingegangen", sagte Williamsons deutscher Rechtsanwalt Matthias
Loßmann dem Tagesspiegel (Dienstagsausgabe). Der Geistliche der
erzkonservativen Piusbruderschaft hatte in einem Interview mit
schwedischen Fernsehjournalisten in einem bayerischen Kloster den
Holocaust verharmlost und die Existenz von Gaskammern bezweifelt.
Nach Angaben von Loßmann wurde gegen Williamson eine Geldstrafe von
120 Tagessätzen zu 100 Euro verhängt. Sollte Williamson den
Strafbefehl akzeptieren, gilt er nach deutschem Recht damit als
vorbestraft. Offenbar plant er, sich zu Wehr zu setzen. "Da sind
einige Dinge, die man so nicht stehen lassen kann", sagte sein Anwalt
Loßmann. Man habe nun 14 Tage Zeit, einen Einspruch zu prüfen. Erst
dann sei der Strafbefehl rechtskräftig.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die
Tagesspiegel-Politikredaktion, Tel.: 030 290 21 - 14907

Originaltext: Der Tagesspiegel
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Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de
 


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