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BDZV zum Koalitionsvertrag: Verleger begrüßen geplantes Leistungsschutzrecht

Geschrieben am 26-10-2009

Berlin (ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
hat die Inhalte des Koalitionsvertrags der neuen Regierungskoalition
aus CDU/CSU und FDP heute in Berlin in weiten Teilen begrüßt. So sei
es erfreulich, dass Verlage im Onlinebereich nicht schlechter
gestellt werden sollen als andere Werkmittler und die Koalition
deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage
zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet
anstrebe.

Auch die Pläne der Regierung zur Stärkung der Pressefreiheit
wurden von den Zeitungsverlegern gewürdigt. Es sei "schlicht
überfällig", dass Journalisten sich künftig nicht mehr wegen Beihilfe
zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses strafbar machen, wenn sie
ihnen vertraulich zugeleitetes Material veröffentlichen, erläuterte
der BDZV. Der Beschlagnahmeschutz für Journalisten führe ebenfalls in
die richtige Richtung.

Kritisch reagierte der BDZV hingegen auf die Ankündigung, dass es
bei den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen "Handlungsbedarf" gebe.
"Hände weg vom verminderten Mehrwertsteuersatz für die Presse",
warnte daher vorsorglich die Verlegerorganisation. Dieses Privileg
gelte für die Zeitungen seit jeher mit gutem Grund, da sie die breite
Information der Bevölkerung und damit die politische Meinungs- und
Willensbildung sicherstellten und so zum Dialog der demokratisch
verfassten Gesellschaft beitrügen. Im Übrigen sei es, betonte der
BDZV, "grundsätzlich nicht nachvollziehbar, dass die Vermittlung
gedruckter Nachrichten und Informationen überhaupt mit Mehrwertsteuer
belegt" werde.

Originaltext: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6936
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6936.rss2

Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de


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