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DStGB: Ansätze zu Sozialreformen richtiger Schritt - mehr Pauschalierung statt Einzelfallbürokratie

Geschrieben am 23-10-2009

Berlin (ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt die
Vorschläge der Koalitionäre zu einer stärkeren Pauschalierung zum
Beispiel bei den Miet- und Nebenkosten für Hartz IV- Empfänger. "Auch
die Ansätze zur Neuaufstellung der Jobcenter mit einer stärkeren
kommunalen Einbindung sind richtig. Wir müssen dafür sorgen, dass die
Betreuer in den Jobcentern endgültig von überflüssiger Bürokratie
entlastet werden und mehr Zeit haben, die Erwerbslosen in Arbeit zu
bringen", sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landberg heute in
Berlin.

Zur Zeit sind die Mitarbeiter viel zu sehr damit beschäftigt
Miet- und Nebenkosten abzurechnen und zu kontrollieren. Gleichzeitig
hat der Streit um die Unterkunftskosten zu einer Prozesslawine bei
den Sozialgerichten geführt. Zur Zeit sind ca. 170.000 Verfahren
anhängig, bei denen es zum großen Teil um Abrechnungsdetails der
Unterkunftskosten geht. Wer hier pauschaliert entlastet die
Mitarbeiter, vereinfacht aber insbesondere das Verfahren für die
Betroffenen. Auch beim BaföG für Studenten hat sich ein
pauschalierter Ansatz für die Unterkunft bewährt.

Der DStGB hat bereits ein Modell entwickelt, wo nach ein
kooperatives Jobcenter ohne Verfassungsänderung rechtmäßig
ausgestaltet werden kann. Zwischen der Bundesagentur und der Kommune
bleibt es bei der Arbeit unter einem Dach und ein Kooperationsvertrag
sichert, dass jede der beteiligten Behörden die Kenntnisse einbringt,
mit denen den Erwerbslosen am besten geholfen wird. Die
Bewilligungsbescheide werden dann zwei Unterschriften tragen, was
aber für den Erwerbslosen an der weiter bestehenden Hilfe aus einer
Hand nichts ändert. Büroräume, IT und organisatorische Infrastruktur
werden weiter gemeinsam genutzt und die Kostenaufteilung vertraglich
geregelt. Das gibt zu gleich den Beschäftigten in den Jobcentern eine
sichere Perspektive, die für gute Arbeit in der Zukunft unerlässlich
ist. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die Bundesagentur
nicht versucht, durch bürokratische Vorgaben den Ideenreichtum vor
Ort zu behindern. Das DStGB-Modell ist bereits durch den anerkannten
Verfassungsrechtler Prof. Dr. Albert von Mutius geprüft.

Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53970
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53970.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225 oder 0172-2402723
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de


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