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Norman Paech: LINKE bedauert Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Geschrieben am 23-10-2009

Berlin (ots) - "Die Bundestagsfraktion DIE LINKE bedauert die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die Organklage der
Fraktion DIE LINKE zum Bundeswehreinsatz im Kosovo, verworfen zu
haben", so Norman Paech zum heute veröffentlichten Beschluss des
Gerichts. Der außenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE weiter:
"Das Bundesverfassungsgericht hat die Organklage am 13. Oktober 2009
verworfen, da sie "offensichtlich unbegründet" sei. "Von Verfassung
wegen gab es keine Verpflichtung der Bundesregierung, unverzüglich
eine erneute Zustimmung des Deutschen Bundestages herbeizuführen", so
die Entscheidung.

Das Bundesverfassungsgericht ist der Auffassung, dass eine erneute
Zustimmung zu einem Streitkräfteeinsatz nur dann erforderlich sei,
"wenn tatsächliche oder rechtliche Umstände wegfielen, die der
Zustimmungsbeschluss als notwendige Bedingungen für einen Einsatz
nennt".

Die einseitige und damit eindeutig völkerrechtswidrige
Unabhängigkeitserklärung, also die Sezession des Kosovo von Serbien,
wird nicht als ein solcher "tatsächlicher oder rechtlicher Umstand",
sondern lediglich als Zweifelsfall qualifiziert - zumal das
"Einsatzmandat" (Resolution 1244) nicht entfallen sei. Das
Bundesverfassungsgericht verweist auf den Parlamentsvorbehalt, wonach
der Deutsche Bundestag die Klärung eines rechtlichen oder
tatsächlichen Zweifelfalls selbst vorzunehmen habe. Ggf. könne der
Bundestag sein Rückholrecht bezüglich der entsendeten Streitkräfte
ausüben. Auf diese Weise wird dem Deutschen Bundestag durch das
Bundesverfassungsgericht das Recht eingeräumt, selbst über die
Gültigkeit völkerrechtlicher Normen nach Belieben zu entscheiden. Wie
die Anwendung dieser Kompetenz aussieht, zeigt nicht zuletzt die
Zustimmung des 13. Deutschen Bundestages zum völkerrechtswidrigen
Angriffskrieg gegen Jugoslawien 1998.

DIE LINKE bleibt hingegen bei ihrer Bewertung, dass die einseitige
Unabhängigkeitserklärung und die Anerkennung durch die
Bundesregierung die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen des
Bundeswehreinsatzes derart deutlich verändert haben, dass der
Bundeswehreinsatz als neuer Einsatz zu werten gewesen wäre, der weder
vom UNO-Mandat noch vom ursprünglichen Zustimmungsbeschluss des
Bundestages gedeckt war.

Originaltext: DIE LINKE
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/41150
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_41150.rss2

Pressekontakt:
Hendrik Thalheim
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de


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