Rheinische Post: Terror-Test hilft Kommentar Von Gerhard Voogt
Geschrieben am 08-10-2009 |
Düsseldorf (ots) - Das Verwaltungsgericht in Münster hat den so genannten "Gesinnungstest" für Ausländer für rechtswidrig erklärt. Allerdings lediglich wegen eines Formfehlers. Ob der Fragebogen eine Diskriminierung darstellt, wurde nicht geprüft. Das Urteil ist also keinesfalls ein Erfolg für die Kritiker, die den Test für überzogen halten. Die Gegner behaupten, dass die Befragung ihren Zweck nicht erfüllen könne. Welcher Terrorist kreuzt schon in einem Fragebogen der Ausländerbehörde an, er sei Bombenexperte und im Camp von Bin Laden ausgebildet worden? Wohl keiner. Trotzdem kann der Test hilfreich sein. Terrorbekämpfer führen an, es sei oft schwer, zwielichtige Islamisten auszuweisen. Wer auf dem Testbogen falsche Angaben macht, verstößt gegen das Ausländerrecht. Der Fragebogen kann dann als Beweismittel dienen. Derzeit müssen Studenten und Wissenschaftler aus 26 überwiegend islamischen Ländern den Test ablegen. Der Generalverdacht gehört zu den Hauptkritikpunkten an dem Fragebogen. Bei der Nachbesserung sollte das Innenministerium nicht nur den Formfehler beheben: Die Gruppe der Personen, die befragt werden müssen, kann sicher deutlich schärfer eingegrenzt werden.
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