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Rheinische Post: Terror-Test hilft Kommentar Von Gerhard Voogt

Geschrieben am 08-10-2009

Düsseldorf (ots) - Das Verwaltungsgericht in Münster hat den so
genannten "Gesinnungstest" für Ausländer für rechtswidrig erklärt.
Allerdings lediglich wegen eines Formfehlers. Ob der Fragebogen eine
Diskriminierung darstellt, wurde nicht geprüft. Das Urteil ist also
keinesfalls ein Erfolg für die Kritiker, die den Test für überzogen
halten.
Die Gegner behaupten, dass die Befragung ihren Zweck nicht erfüllen
könne. Welcher Terrorist kreuzt schon in einem Fragebogen der
Ausländerbehörde an, er sei Bombenexperte und im Camp von Bin Laden
ausgebildet worden? Wohl keiner. Trotzdem kann der Test hilfreich
sein. Terrorbekämpfer führen an, es sei oft schwer, zwielichtige
Islamisten auszuweisen. Wer auf dem Testbogen falsche Angaben macht,
verstößt gegen das Ausländerrecht. Der Fragebogen kann dann als
Beweismittel dienen.
Derzeit müssen Studenten und Wissenschaftler aus 26 überwiegend
islamischen Ländern den Test ablegen. Der Generalverdacht gehört zu
den Hauptkritikpunkten an dem Fragebogen. Bei der Nachbesserung
sollte das Innenministerium nicht nur den Formfehler beheben: Die
Gruppe der Personen, die befragt werden müssen, kann sicher deutlich
schärfer eingegrenzt werden.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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