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Lausitzer Rundschau: Punkt für die Religionsfreiheit Berliner Gericht erlaubt islamische Gebete in Schulgebäude

Geschrieben am 29-09-2009

Cottbus (ots) - Die Religionsfreiheit hat gewonnen. Der Berliner
Schüler Yunus M. darf auch weiterhin an seiner Schule beten, ganz so,
wie es ihm die eigene Religion vorschreibt. Das entschieden die
Richter des Berliner Verwaltungsgerichtes am Dienstag. Und diese
Entscheidung ist nur zu begrüßen. Denn die Religionsfreiheit ist ein
wichtiges Grundrecht - und wenn ein Schüler beten will, zu welchem
Gott auch immer, sollte er das Recht dazu bekommen.
Zumindest, wenn sich die Sache so darstellt, wie in dem aktuellen
Fall. Schließlich ging es gerade nicht um die Einrichtung einer
Schulmoschee. Es ging auch nicht um Schüler, die massenweise den
Unterricht verlassen, um ihre Gebete zu verrichten. Es ging um einen
Einzelnen, der während der Hofpause einen leeren Klassenraum nutzt,
um dort seinen Teppich auszurollen. Das darf er tun: Denn Yunus M.
betet in der Pause, also der Zeit, die seine Klassenkameraden zum
Fußballspielen, Quatschen oder Rauchen vor dem Schultor nutzen. Er
nutzt seine Freizeit für die Religionsausübung - kann man ihm das
verübeln? Gerade wer auf dem Standpunkt steht, dass Religionsausübung
Privatsache ist, kann das Urteil eigentlich nicht kritisieren.
Natürlich, Missbrauchsgefahr besteht. Was geschieht, wenn ein
Islamist seine Mitschüler zu Fundamentalismus anstachelt? Ein Staat,
der seinen Bürgern das Recht auf Religionsfreiheit gewährt, wird mit
solchen Gefahren leben müssen. Aber er wird sich auch zu helfen
wissen, wo die Religionsausübung Einzelner das Recht anderer
beschneidet. Nicht umsonst schreiben die Berliner Verwaltungsrichter
dem Schüler vor, dass durch sein Gebet keine konkrete
Beeinträchtigung des Schulbetriebs entstehen darf. Vorerst aber gibt
es keinen Grund, so etwas zu befürchten. Denn bislang hat Yunus M. in
seinen Hofpausen immer noch allein gebetet.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47069
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Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik@lr-online.de


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