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Merkel untersagte 1997 genaue Sicherheitsüberprüfungen beim AKW Krümmel / Greenpeace liegt Weisung an das Energieministerium Schleswig-Holstein vor

Geschrieben am 25-09-2009

Hamburg (ots) - Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat als
Bundesumweltministerin genauere Sicherheitsüberprüfungen beim
Atomkraftwerk Krümmel untersagt. Dies geht aus einer Greenpeace
vorliegenden Weisung des Bundesumweltministeriums an das
schleswig-holsteinische Energieministerium aus dem Jahr 1997 hervor.
Das Umweltministerium begründete die Weisung vor allem mit der
Notwendigkeit von bundeseinheitlichen Standards bei
Sicherheitsüberprüfungen. Das Energieministerium hatte zuvor eine
gesonderte Überprüfung des Reaktors aufgrund von bestehenden
Sicherheitsmängeln angeordnet.

"Es ist unverantwortlich, dass Angela Merkel eine genaue
Überprüfung verhindert hat. Es ist zu vermuten, dass das AKW Krümmel
bei einer genaueren Untersuchung 1997 nicht wieder ans Netz gegangen
wäre", sagt Heinz Smital, Atomexperte bei Greenpeace. "So wären
beispielsweise die offenkundigen Mängel des Reaktordruckbehälters
aufgeflogen, die die Sicherheit des Atomkraftwerks beeinflussen. Auch
der Grundstein für die mangelnde Sicherheitskultur von Vattenfall
wurde damals gelegt. Heute sagt Merkel, sie sei mit dem Verhalten des
Krümmel-Betreibers Vattenfall sehr unzufrieden, dabei hätte sie das
selbst am besten verhindern können."

Die Leitfäden zur Sicherheitsüberprüfung von Atomkraftwerken des
Bundesumweltministeriums sind zur Durchführung der Überprüfung durch
den Betreiber konzipiert worden. Dort sind nur Anforderungen
aufgenommen worden, die dem Betreiber auf freiwilliger Basis
zugemutet werden können. Die Leitfäden umfassen darüber hinaus auch
den Ist-Zustand der Anlage nicht vollständig und sie ermöglichten
laut Angaben des schleswig-holsteinischen Energieministeriums keine
umfassende Sicherheitsanalyse nach Stand von Wissenschaft und
Technik.

Das gesonderte Konzept des Landes Schleswig-Holstein sah auch eine
detaillierte Überprüfung des Reaktordruckbehälters und die Auswertung
der Betriebsführung vor. Auch die Weiterentwicklung der
Sicherheitstechnik und des Notfallschutzes sollte besonders
berücksichtigt werden. Durch die "Merkel-Weisung" sind somit
bestehende Sicherheitsprobleme nicht untersucht worden.

"Die wiederholten Zwischenfälle im Atomkraftwerk Krümmel zeigen,
dass eine Überprüfung der Mängel am Pannenmeiler Krümmel dringend
notwendig gewesen wäre", sagt Heinz Smital. Im Mai diesen Jahres
musste das Atomkraftwerk Krümmel nach drei Wochen Betrieb aufgrund
eines Trafobrands wieder notabgeschaltet werden. Ebenfalls aufgrund
eines Trafobrands stand der Pannenmeiler zuvor bereits zwei Jahre
still.

Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Heinz Smital, Tel.
0171-8780 803 oder Pressesprecherin Karoline Krenzien unter Tel.
0171-8780 832. Die Weisung des Bundesumweltministeriums sowie die
Presseerklärung des Energieministeriums zur atomrechtlichen Weisung
von 1997 erhalten Sie unter www.greenpeace.de.

Originaltext: Greenpeace e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6343
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