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Rheinische Post: Wahlrechts-Zank

Geschrieben am 22-09-2009

Düsseldorf (ots) - von Reinhold Michels

Es war ein Fehler des Bundesverfassungsgerichts, dass es im Juli
2008 dem Gesetzgeber nicht aufgetragen hat, ein teilweise
verfassungswidriges Wahlgesetz noch vor der Bundestagswahl am 27.
September 2009 grundgesetzkonform zu novellieren. Die Weisung, die
"Paradoxie" (Gerichts-Vizepräsident Ulrich Voßkuhle) des im
Zusammenhang mit Überhangmandaten entstehenden Effekts "negativen
Stimmgewichts" bis 30. Juni 2011 aufzuheben, führte zu nichts Gutem:
Die Union als mutmaßliche Profiteurin des verfassungswidrigen Effekts
verspürte keine Eile zur Reparatur; die SPD, im Gegensatz zu früheren
Wahlen diesmal benachteiligt, stellt das Überhangmandat als solches
an den Pranger.
Dort gehört es nicht hin. Es steht für die Bedeutung des
Wahlkreisabgeordneten und den Grundsatz: Wer bei der Erststimme vorne
liegt, kommt ins Parlament. Basta. Nicht das Überhangmandat ist
verfassungswidrig, es ist besagter Effekt, dass unter bestimmten
Konstellationen nicht erhaltene Zweitstimmen Zusatzmandate bescheren
können; und umgekehrt. Dass wir mit dieser leider noch nicht
beseitigten Paradoxie eine Wahl bestreiten, bedeutet nicht
"Gaunerei", wie Jürgen Trittin hetzt; einen Schönheitspreis gewinnt
damit aber auch niemand.

Originaltext: Rheinische Post
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2304


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