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Bundesrat beschliesst Begleitgesetze zum Lissabon-Vertrag / VKU begrüßt Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge

Geschrieben am 18-09-2009

Berlin (ots) - Der Bundesrat hat heute den vom Bundestag bereits
beschlossenen Begleitgesetzen zum Lissabon-Vertrag zugestimmt. Der
Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die schnelle Umsetzung
der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich: "Die
Zustimmung zu den neuen Begleitgesetzen ist ein wichtiger Schritt für
die Kommunalwirtschaft. Die besondere Bedeutung der kommunalen
Daseinsvorsorge wird durch die ausdrückliche Hervorhebung in den
Begleitgesetzen unterstrichen", sagte VKU-Hauptgeschäftsführer
Hans-Joachim Reck.

Die Begleitgesetze sehen vor, dass die Bundesregierung künftig vor
der Festlegung einer deutschen Verhandlungsposition in Brüssel dem
Bundestag die Möglichkeit zur Stellungnahme geben und gegebenenfalls
ein Einvernehmen herbeiführen muss. Dies gilt jetzt ausdrücklich auch
bei Fragen der kommunalen Daseinsvorsorge. Darüber hinaus muss eine
Positionierung der Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates
berücksichtigen, soweit dadurch die kommunale Daseinsvorsorge berührt
wird.

Die heutige Entscheidung des Bundesrates macht den Weg frei für
die Ratifizierung des Lissabon-Vertrages, der erstmalig die kommunale
Daseinsvorsorge im europäischen Primärrecht verankert. Irland, Polen
und die Tschechische Republik müssen den Vertrag noch ratifizieren.

Originaltext: Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6556
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6556.rss2

Pressekontakt:
Carsten Wagner
Hausvogteiplatz 3 - 4
10117 Berlin
Fon 030 58580-220
Mail carsten.wagner@vku.de


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