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Innungskrankenkassen: länger selbstständig bei Pflegebedürftigkeit

Geschrieben am 17-09-2009

Berlin (ots) - Verwaltungsrat des Spitzenverbandes der
Gesetzlichen Krankenversicherung ruft neue Bundesregierung zum
Handeln auf

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
erwartet von der neuen Bundesregierung eine Überarbeitung des
Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Ein entsprechendes Eckpunktepapier hat
jetzt der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes - bestehend aus
Vertretern von Arbeitgebern und Versicherten - beschlossen. "Zum
ersten Mal hat sich der GKV-Spitzenverband zum Pflegebegriff
positioniert. Jetzt muss eine breite politische Diskussion beginnen",
sagt Hans-Jürgen Müller, Mitglied des Verwaltungsrates des
GKV-Spitzenverbandes, Vorsitzender des Verwaltungsrates der IKK
gesund plus und Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Der IKK e.V. ist
die Interessenvertretung der Innungskrankenkassen auf Bundesebene.

Müller lobt die Vorarbeit seitens des "Beirats zur Überarbeitung
des Pflegebedürftigkeitsbegriffs", der von der Bundesregierung ins
Leben gerufen wurde: "Weg von der Minutenpflege - hin zu einer
Pflege, bei der die Bedürfnisse der Betroffenen gezielt im
Vordergrund stehen: Das ist der richtige Weg, den wir unterstützen."
Menschen mit Demenz, die einen höheren Versorgungs- und
Betreuungsbedarf haben, würden in dem neuen Pflegebegriff besser
berücksichtigt sein. "Das ist uns ein wichtiges politisches
Anliegen", untermauert Müller.

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist der Maßstab, nach dem
entschieden wird, welche Leistungen aus der Pflegeversicherung
beansprucht werden können. Er steht in der Kritik, weil er bislang
Aspekte des Pflegebedarfs nicht ausreichend einbezieht. Dazu gehören
unter anderem die allgemeine Betreuung, Beaufsichtigung und
Anleitung. Der Koalitionsvertrag sah aus diesem Grund schon eine
Überarbeitung des Begriffs vor.

In seinem Eckpunktepapier fordert der GKV-Spitzenverband, dass die
vom Beirat vorgestellten fünf neuen Bedarfsgrade mit konkreten
Leistungen hinterlegt werden. Darüber hinaus sind Anreize zu
schaffen, die den Grundsatz "ambulant vor stationär" stärken. Auch
darf die Neuausrichtung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs nicht zu
Verschiebebahnhöfen zu Gunsten anderer Sozialversicherungsträger
führen.

Der GKV-Spitzenverband positioniert sich in seinem Eckpunktepapier
auch erstmalig zur künftigen Finanzierung der Pflege. Diese müsse
zukunftssicher sein und die demografische Entwicklung sowie die
Herausforderung einer älter werdenden Bevölkerung berücksichtigen.

Über den IKK e.V.:

Der IKK e.V. ist die Stimme und die Interessenvertretung von
Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein ist von der BIG
direkt gesund, der IKK Brandenburg und Berlin, der IKK gesund plus,
der IKK Niedersachsen, der IKK Nordrhein, der numIKK, der IKK
Thüringen und der SIGNAL IDUNA IKK mit dem Ziel gegründet worden, die
Interessen seiner Mitglieder und deren über drei Millionen
Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des
Gesundheitswesens zu vertreten.

Originaltext: IKK e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7359
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7359.rss2

Pressekontakt:
Pressesprecherin Fina Geschonneck, Tel.: 030 202491-11, Fax: 030
202491-50, E-Mail: fina.geschonneck@ikkev.de


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