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In Datteln keine weiteren Fakten schaffen

Geschrieben am 17-09-2009

Düsseldorf (ots) - Deutsche Umwelthilfe fordert von E.ON und
Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) sofortigen Baustopp am
Kohlekraftwerk Datteln - Oberverwaltungsgericht erteilt Stadt Datteln
und Land NRW mit wegweisendem Urteil bittere Lektion im Planungsrecht
- Bebauungsplan für Kohlekraftwerk eindeutig rechtswidrig - weitere
Klagen erzwingen Teil-Baustopp - E.ON soll sofort alle Bauarbeiten
einstellen

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat Umweltminister Eckhard
Uhlenberg (CDU) aufgefordert, unverzüglich die Konsequenzen aus dem
Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW zu dem in Bau befindlichen
Kohlekraftwerk des Energieriesen E.ON in Datteln zu ziehen.
Spätestens seit der Veröffentlichung der Urteilsgründe zur
Unwirksamkeit des Bebauungsplans der Stadt Datteln für das größte
Monoblock-Kohlekraftwerk Europas am gestrigen Mittwoch (16.09.2009)
sei an einen Weiterbau nicht mehr zu denken. Die Richter hatten den
Bebauungsplan aus nicht weniger als neun schwerwiegenden Gründen für
rechtswidrig erklärt.

"Jeder einzelne, der vom Gericht gerügten Punkte, hätte
ausgereicht, den Bebauungsplan für unwirksam zu erklären. Eine
derartige Anhäufung von gravierenden Fehlern in einem
Milliardenprojekt ist einzigartig. Planungsrechtlich ist das Urteil
für die Stadt Datteln und E.ON absolut vernichtend", sagte der
Vertreter der Privatkläger, Rechtsanwalt Philipp Heinz vor
Journalisten in Düsseldorf.

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH), die die Klagen gegen das
Kohlekraftwerk vor allem wegen der Klimaschädlichkeit des Vorhabens
unterstützt, forderte die sofortige Einstellung aller Bauarbeiten am
Standort Datteln. "Mit dem Urteil des OVG ist eine der entscheidenden
Genehmigungsvoraussetzungen für das Kohlekraftwerk entfallen. Die
Arbeiten an dem Schwarzbau müssen sofort gestoppt werden", verlangte
DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake.

Als Folge der neuen, am vergangenen Freitag (11.09.2009) erhobenen
Klagen gegen die letzten Teilgenehmigungen haben die
Kraftwerks-Gegner bereits einen teilweisen Baustopp erreicht.
Rechtsanwalt Heinz: "Da die Genehmigungsbehörde für diese neuen
Teilgenehmigungen bislang keinen Sofortvollzug angeordnet hat, dürfen
die darin aufgeführten Arbeiten so lange nicht fortgeführt werden,
wie es nicht gelungen ist, deren Rechtswidrigkeit zu beheben. Dass
dies jemals geschehen kann, halten wir für nahezu ausgeschlossen."

Baake forderte Umweltminister Uhlenberg auf, öffentlich zu
erklären, "dass die ihm unterstellte Genehmigungsbehörde für die 3.,
4. und 5. Teilgenehmigung keinen Sofortvollzug verhängen wird. An
einer ´sofortigen Vollziehung´ offenkundig rechtswidriger
Genehmigungen kann es kein öffentliches Interesse geben." Aus
denselben Gründen müsse die Genehmigungsbehörde nach Überzeugung der
DUH auch unverzüglich den Sofortvollzug für den
immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid vom 31. Januar bzw. 13. März
2007 aufheben. Mit dem Vorbescheid hatte die Behörde abschließend
über den Standort entschieden und ein so genanntes "vorläufig
positives Gesamturteil" über die Zulässigkeit des Kohlekraftwerks
abgegeben. Dabei war die Behörde insbesondere von der
planungsrechtlichen Zulässigkeit des Kohlemeilers ausgegangen, die
mit dem Urteil des OVG Münster nun jedoch entfallen ist. "Der
Vorbescheid ist Grundlage aller nachfolgenden Teilgenehmigungen. Wir
verlangen, dass er aufgehoben wird. Mindestens ist der Sofortvollzug
des Vorbescheids unverzüglich für null und nichtig zu erklären", so
Baake.

Zur Errichtung des umstrittenen Großkraftwerks hatte die Stadt
Datteln einen Bebauungsplan aufgestellt. Unmittelbar nach seiner
Bekanntmachung erteilte die Bezirksregierung Münster als zuständige
Genehmigungsbehörde Anfang 2007 den erwähnten
immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid und in der Folge insgesamt
fünf Teilgenehmigungen. Für den Vorbescheid und einen Teil der
Teilgenehmigungen wurde die so genannte "sofortige Vollziehung"
angeordnet. (Ein Überblick über das Genehmigungsverfahren mit
rechtlichen Erläuterungen steht als Download unter www.duh.de
bereit).

Wegweisend ist das Urteil des OVG Münster nach Überzeugung der DUH
auch, weil es das Kraftwerksprojekt ausdrücklich auch unter Hinweis
auf die im Landesentwicklungsplan NRW (LEP) niedergelegten Ziele zum
Einsatz "einheimischer und regenerativer Energieträger" und die dort
ebenfalls angestrebte "Reduktion von Treibhausgasen" zurückweist.
Weil jedoch E.ON die Annahme, über das am Standort Datteln derzeit
betriebene Kohlekraftwerk mit einer elektrischen Leistung von 300
Megawatt hinaus werde es mit der Inbetriebnahme des neuen Kraftwerks
mit einer Leistung von ca. 1055 Megawatt zu weiteren
Kraftwerksabschaltungen kommen, zu einem "Missverständnis" erklärt
habe, sei "nicht ansatzweise sichergestellt, dass das Kraftwerk ...
insgesamt zu einer Reduzierung (von Treibhausgasen, DUH) beiträgt."
Diese Begründung werde auf andere Kohlekraftwerks-Projekte in
Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus "erheblich ausstrahlen", sagte
Baake voraus.

Die Deutsche Umwelthilfe vertritt seit langem die Position, dass
der Bau neuer Kohlekraftwerke und die Klimaschutzziele in einem
unauflösbaren Widerspruch zueinander stehen. "Wer in Deutschland
heute noch Kohlekraftwerke baut, stellt die Gesellschaft in wenigen
Jahren vor die Alternative, die international verabredeten Klimaziele
aufzugeben oder investiertes Kapital zu vernichten", so Baake. Die
größten Industrienationen (G 8) hätten gerade erst anlässlich ihres
Gipfeltreffens im italienischen l`Aquila verabredet, ihre
Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80% zu reduzieren. Baake wies
darauf hin, dass noch kein Stromversorger habe erklären können, wie
Ziele dieser Größenordnung allein mit Wirkungsgradverbesserungen
neuer Kohlekraftwerke gegenüber alten erreicht werden könnten.

Unter www.duh.de stehen zum Download bereit:
- Juristischer Hintergrund, E.ON Kohlekraftwerk Datteln,
Handlungspflichten der Bezirksregierung nach dem Urteil des
OVG NRW vom 3. September 2009
- Verfahrensstand E.ON Kohlekraftwerk Datteln

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin; Mobil: 0151 55016943, Tel.: 030 2400867-0,
Fax: 030 2400867-19, E-Mail: baake@duh.de

Philipp Heinz, Rechtsanwalt, Tel.: 030 280095-0, Fax: 030 280095-15,
E-Mail: kanzlei@philipp-heinz.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil: 0171 5660577, Tel.: 030 2400867-21,
Fax: 030 2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de


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