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Straubinger: Steinbrück soll Riester-Korrektur schnell vorlegen

Geschrieben am 11-09-2009

Berlin (ots) - Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Az.:
C-269/07), mit dem dieser eine Änderung der Riester-Rente erzwingt,
erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Max Straubinger:

Die gute Nachricht: Die Richter lassen das System der
Riester-Rente grundsätzlich unangetastet. Die schlechte Nachricht:
Künftig werden nicht mehr alle, die während ihres Berufslebens
Riester-Zuschüsse erhalten, auf die daraus ersparte Zusatzrente im
Alter auch Steuern zahlen. Wer will, kann es sich mit staatlicher
Förderung im Eigenheim auf Mallorca gemütlich machen. Die Zeche
zahlen die Daheimgebliebenen. Dies hat Rot-Grün zu verantworten.
Sowohl die Entscheidung als auch die aus ihr folgende
Steuerungerechtigkeit waren bei Verabschiedung der Riester-Gesetze
abzusehen.

Bundesminister Steinbrück muss jetzt schnell eine Strategie
entwickeln, wie er den in Rede stehenden dreistelligen
Millionen-Betrag an verlorenen Steuermitteln aus dem Ausland
zurückbekommen will. Mit einer Kürzung der Förderung jedenfalls würde
das Ziel der Riester-Rente in Frage gestellt, Versorgungslücken in
der Altersversorgung zu schließen. Der Bundesfinanzminister ist jetzt
in der Pflicht, den bisher versäumten Abschluss von
Doppelbesteuerungsabkommen möglichst rasch nachzuholen.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9535.rss2

Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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