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Bundesregierung: Schwarzarbeit in der Pflege wird strafrechtlich verfolgt

Geschrieben am 20-07-2006

Berlin (ots) -

bpa appelliert: Worten müssen endlich konkrete Taten folgen!


Auf eine Kleine Anfrage der FDP hin hat sich die Bundesregierung
eindeutig zu der zunehmenden Schwarzarbeit in Privathaushalten mit
Pflegebedürftigen positioniert und dabei klar gestellt: Illegale
Beschäftigung in der Pflege ist kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich
um eine kriminelle Machenschaft, die strafrechtlich verfolgt wird.
Neben strafrechtlichen Sanktionen, so die Bundesregierung, drohten
auch die Nacherhebung von Beiträgen und Steuern sowie hohe
Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro. Einer gesicherten statistischen
Grundlage scheinen die Angaben der Bundesregierung jedoch zu
entbehren: Weder das genaue Ausmaß illegaler Beschäftigung in diesem
Bereich, noch der verzeichnete Verlust an Beiträgen zur
Sozialversicherung und an Steuereinnahmen seien ihr bekannt.

"Auf der einen Seite begrüßen wir, dass sich die Bundesregierung
klarstellend zu einem massiven Problem für die professionelle Pflege
positioniert, das wir seit Jahren bekämpfen", so Bernd Meurer,
Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.
V. (bpa), der bundesweit über 4.300 private Pflegeeinrichtungen
vertritt. "Auf der anderen Seite erwarten wir aber auch, dass diesen
Worten nun endlich konkrete Taten folgen." Bei geschätzt 100.000
illegalen, meist unzureichend qualifizierten Billiglohnkräften aus
Mittel- und Osteuropa, die in deutsche Pflegehaushalte bereits Einzug
gehalten haben und hiesige Pflegeeinrichtungen vom Markt verdrängen,
müssten die zuständigen Strafverfolgungsbehörden jetzt konsequent
einschreiten.

Sofern ein hinreichender Verdacht für eine Ordnungswidrigkeit oder
Straftat vorläge, würden Ermittlungsverfahren eingeleitet und
strafprozessuale Maßnahmen ergriffen, heißt es von Seiten der
Bundesregierung. Dass hierbei die Pflegedienste (die in den
Privathaushalten "ausreichende Möglichkeiten" hätten, "um konkrete
Erkenntnisse zu gewinnen") in Mit-Verantwortung genommen werden
sollen, lehnt der bpa jedoch ab. Bernd Meurer: "Wir lassen uns hier
keinen 'Schwarzen Peter' zuspielen! Die Mitarbeiter der Pflegedienste
können und müssen natürlich auf Pflegefehler durch illegale
Beschäftigungen und deren Folgen hinweisen. Sie haben aber keine
polizeistaatliche Gewalt. Der ihnen übertragene Beratungsauftrag darf
dazu nicht missbraucht werden."

Um das Problem der Schwarzarbeit an der Wurzel zu packen, hat die
Bundesregierung einige wichtige Maßnahmen bereits auf den Weg
gebracht. Ein Beispiel ist das in diesem Jahr in Kraft getretene
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung.
Pflegebedürftige und deren Familien können damit einen höheren Betrag
an Pflege- und Betreuungskosten als bisher von der Steuer absetzen.
bpa-Geschäfsführer Bernd Tews: "In einem ersten Schritt wird hiermit
die legale Beschäftigung sinnvoll unterstützt und die ambulante
Versorgung gestärkt. Weitere Schritte sind aber, nicht erst im Zuge
der anstehenden Pflegeversicherungsreform, dringend notwendig."

Konkrete Vorschläge zur Bekämpfung und Vorbeugung illegaler
Beschäftigung in der Pflege hat der bpa bereits vor über einem Jahr
vorgelegt: Das entsprechende Positionspapier befindet sich auf der
bpa-Homepage (www.bpa.de/Positionen).


Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=17920
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Für Rückfragen: Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.


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