| | | Geschrieben am 01-09-2009 Rechtsfalle Mustervertrag - Vorsicht vor Formularen aus dem Internet
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 Hamburg (ots) - Das Internet hat sich zur primären
 Informationsquelle für nahezu alle Lebensbereiche entwickelt. Bei
 fast allen Entscheidungsfragen wendet sich der Nutzer vertrauensvoll
 an die weltumfassende Gemeinde. Für viele Fälle eine gute Hilfe, doch
 bei manchen Bereichen ist Vorsicht geboten. Das Internet ist keine
 Einbahnstraße. Der Nutzer bedient sich der Wissensfülle, kann aber
 auch im Gegenzug selbst Wissen zur Verfügung stellen. Gerade hier
 liegt die Gefahr, denn nicht jeder, der sich selbst als Profi oder
 Experte sieht, ist es tatsächlich auch. Insbesondere wenn es sich um
 den sensiblen rechtlichen Bereich handelt, ist das Internet als
 Quelle häufig ungeeignet und hilft den juristisch Unerfahrenen nicht
 weiter. Ein Beispiel hierfür sind die Anbieter von vorgefertigten
 Formularen und Musterverträgen. Was auf den ersten Blick einfach und
 verlockend erscheint, kehrt sich oft ins Gegenteil, wie folgendes
 Beispiel zeigt.
 
 Die Nutzung eines vorgefertigten Testaments wurde für einen
 Rentner aus Süddeutschland zur Falle. Er machte sich im Internet auf
 die Suche nach einem Testamentsentwurf. Nach kurzer Zeit wurde er bei
 einem auf Formulare und Musterverträge spezialisierten Anbieter
 fündig. In der Annahme, dass er damit auf der sicheren Seite sei,
 füllte er das Formular aus. Was er nicht wusste: Das Testament hätte
 entweder notariell beurkundet oder komplett handschriftlich verfasst
 werden müssen. Das Ergebnis dieser Unwissenheit ist, dass das
 Testament unwirksam ist und somit die gesetzliche Erbfolge gilt. Also
 genau das, was der Erblasser nicht wollte. Diejenigen, die von der
 Erbschaft ausgeschlossen werden sollten, profitieren nun nach seinem
 Tod von dem falsch genutzten Testamentsmuster.
 
 "Ein kurzer Besuch beim Notar hätte dies verhindern können. Die
 Beratung beim Notar ist in der Gebühr enthalten, das Testament wird
 auf die individuellen Wünsche des Erblassers hin formuliert und
 gewährleistet die Gültigkeit", sagt Notar Dr. Michael von Hinden von
 der Hamburgischen Notarkammer. "Mit dem notariellen Testament
 entfallen auch die Gebühren für den Erbschein, weil es als Nachweis
 der Erbfolge anerkannt wird", so von Hinden weiter.
 
 Oftmals gibt es auf den Internetportalen der Formularanbieter zwar
 Hinweise zur richtigen Verwendung der Muster, allerdings sind diese
 häufig recht versteckt und werden von den unerfahrenen Nutzern nicht
 zu Kenntnis genommen. Somit laufen vor allem ältere Menschen Gefahr,
 die entscheidenden Informationen zu übersehen.
 
 Aber auch in anderen Bereichen können Entwürfe aus dem Internet zu
 erheblichen Komplikationen führen. Dies gilt zum Beispiel bei der
 Gründung einer sogenannten "Mini-GmbH", also einer
 Unternehmergesellschaft. Hierfür gibt es Online-Anbieter, die
 suggerieren, mit denen von ihnen - natürlich kostenpflichtig - bereit
 gestellten Formularen könne eine Firma gegründet werden. Da man eine
 solche Unternehmergesellschaft aber nicht ohne Einschaltung eines
 Notars gründen kann, ist die bloße Unterzeichnung des Musters
 nutzlos. Darüber hinaus sind die aufgewendeten Kosten unnötiges Geld,
 da die auf die Bedürfnisse des einzelnen Unternehmensgründers
 zugeschnittene Beratung des Notars in der Gebühr für die ohnehin
 vorgeschriebene Beurkundung enthalten ist.
 
 Auch bei der Verwendung von Mustern für Vorsorgevollmachten und
 Patientenverfügungen aus dem Internet ist Vorsicht geboten. Viele im
 Netz kursierende Texte sind juristisch missverständlich oder
 veraltet. So sind auch die neuen Regeln, die der Bundestag am 18.
 Juni zu diesem Thema beschlossen hat, in vielen Internet-Mustern noch
 nicht berücksichtigt.
 
 Originaltext:         Informationsdienst Notar und Recht
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64775
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64775.rss2
 
 Pressekontakt:
 August 2009: Falls Sie für das Zitat den Namen des Notars von der
 Hamburgischen Notarkammer durch den eines Notars einer anderen Kammer
 ersetzen möchten, beziehen Sie sich bitte auf folgende Namen: Herrn
 Udo Monreal von der Notarkammer Koblenz, Herrn Dr. Dirk Solveen von
 der Rheinischen Notarkammer, Herrn Dr. Rainer Regler von der
 Landesnotarkammer Bayern, Frau Eva Christine Danne von der
 Notarkammer Pfalz sowie Herrn Dr. Thomas Diehn von der
 Bundesnotarkammer.
 
 Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen zu diesem Thema
 haben, freuen wir uns, wenn Sie uns kontaktieren.  (Abdruck
 honorarfrei)
 
 Bitte beachten Sie auch die Filmversion auf der neuen Homepage:
 www.notar-recht.de
 
 Der Film steht Ihnen zur redaktionellen Nutzung per Download oder via
 Player- Syndication zur Verfügung
 
 
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