Bundeswahlleiter fordert restriktiven Umgang mit Ergebnissen von Nachwahlbefragungen
Geschrieben am 31-08-2009 |   
 
    Wiesbaden (ots) - Aus aktuellem Anlass weist der Bundeswahlleiter  nochmals darauf hin, dass die Vorabveröffentlichung der Ergebnisse  von Nachwahlbefragungen (sogenannten Exit polls) bei der  Bundestagswahl einen gravierenden Verstoß gegen das Bundeswahlgesetz  darstellt. "Egal, ob über Twitter oder über andere Informationswege,  die Rechtslage ist eindeutig: Vor Schließung der Wahllokale dürfen  keine Ergebnisse von Wählerbefragungen nach der Stimmenabgabe  veröffentlicht werden", sagte Bundeswahlleiter Roderich Egeler zu den gestern in der Kurznachrichten-Plattform Twitter vorab bekannt  gewordenen Prognosen zu den Ergebnissen der Landtagswahlen im  Saarland sowie in Sachsen und Thüringen. Im Hinblick auf die  aktuellen Fälle steht der Bundeswahlleiter daher in engem Kontakt mit den zuständigen Landeswahlleiterinnen und Landeswahlleitern. In jedem Einzellfall ist zu prüfen, ob die vorab veröffentlichten Zahlen  tatsächlich auf Ergebnissen der Nachwahlbefragungen basieren.
     Der Bundeswahlleiter sagte weiter: "Ich fordere die  Wahlforschungsinstitute, die Exit polls durchführen, auf, mit den  Ergebnissen der Nachwahlbefragungen äußerst restriktiv umzugehen". Er betonte außerdem, dass er diese Auffassung in seinem Gespräch mit  Vertretern der betreffenden Wahlforschungsinstitute noch vor der  Bundestagswahl bekräftigen werde. Er gehe auch davon aus, dass das  Thema sicherlich Gegenstand des Erfahrungsberichts sein wird, den der Bundeswahlleiter gemeinsam mit den Landeswahlleitern wie nach jeder  Bundestagswahl an das Bundesministerium des Innern übermitteln werde.
     Die Vorabveröffentlichung der Ergebnisse von Exit polls stellt in  allen drei Bundesländern wie auf Bundesebene eine Ordnungswidrigkeit  dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden  kann. Wenn bei der Bundestagswahl Ergebnisse von Exit polls vorab  veröffentlicht werden sollten, wird der Bundeswahlleiter als  zuständige Behörde ein entsprechendes Verfahren durchführen.
     Weitere Auskünfte gibt: Karina Schorn Telefon: 0611 75-2317 E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
  Originaltext:         Der Bundeswahlleiter Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74247 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2
  Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an: Der Bundeswahlleiter Telefon: (0611) 75-3444 E-Mail: presse@destatis.de
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