Bundestagswahl: Wahlberechtigte erhalten Wahlbenachrichtigung bis zum 6. September 2009
Geschrieben am 24-08-2009 |   
 
    Wiesbaden (ots) - Der Bundeswahlleiter teilt mit, dass alle im  Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten spätestens bis zum  6. September 2009 von ihrer Gemeinde die Wahlbenachrichtigungskarte  erhalten. In das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl 2009 sind  alle Wahlberechtigten eingetragen worden, die am 23. August 2009 -  dem 35. Tag vor der Wahl - bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde mit  Hauptwohnung gemeldet waren. Auf den Wahlbenachrichtigungskarten ist  auch das Wahllokal angegeben, in dem die Wahlberechtigten am 27.  September 2009 ihre Stimme abgeben können.
     Vom 7. bis einschließlich 11. September 2009 halten die  Gemeindebehörden ihre Wählerverzeichnisse während der allgemeinen  Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit.  Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 6. September 2009 keine  Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich unverzüglich mit  dem Wahlamt am Ort ihrer Hauptwohnung in Verbindung setzen, damit  eine Nachprüfung erfolgen kann.
     Weitere Auskünfte gibt: Karina Schorn, Telefon: (0611) 75-2317, E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
  Originaltext:         Der Bundeswahlleiter Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74247 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2
  Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an: Der Bundeswahlleiter Telefon: (0611) 75-3444 E-Mail: presse@destatis.de
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