Katja Kipping: Schlaglichter auf den desolaten Zustand des Sozial- und Rechtstaates seit Hartz IV
Geschrieben am 20-08-2009 |   
 
    Berlin (ots) - Landessozialgerichte dürfen sich bei  Rechtsstreitigkeiten um angemessene Unterkunfts- und Heizungkosten  für Hartz-IV-Beziehende nicht ohne Prüfung dem Konzept der  Sozialleistungsträger anschließen. Außerdem müssen Jobcenter die  Kosten für eine Erstausstattung mit Möbeln tragen, auch wenn der  Betroffene sich diese zu einem späteren Zeitpunkt anschafft. Zu  diesen beiden heutigen Richtersprüchen des Bundessozialgerichts  erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Kipping:
     Wieder müssen die obersten Richter des Bundessozialgerichts  rechtswidrige Entscheidungen der Jobcenter zurücknehmen, die den  Betroffenen das ihnen Zustehende verweigerten. Sogar  Landessozialgerichte werden von den obersten Sozialrichtern ermahnt,  sich nicht ungeprüft die Argumentation der Jobcenter für Obergrenzen  bei der Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung zu Eigen zu  machen.
     Während die einen angehalten sind zu sparen auf Teufel komm raus,  ist es offenbar auf Landesebene Praxis, dass die anderen, die der  Masse von Rechtsstreitigkeiten nicht mehr nachkommen, ohne Prüfung  die Argumente des Beklagten übernehmen.
     Schlimm ist, dass sich Hartz-IV-Beziehende erst bis an das oberste Sozialgericht wenden müssen, um für Selbstverständlichkeiten ihr  Recht zu erhalten. Diese beiden Urteile kennzeichnen den desolaten  Zustand des Sozial- und Rechtsstaates seit Hartz IV.
  Originaltext:         DIE LINKE Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/41150 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_41150.rss2
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