Neue Westfälische: Justiz muss Führerscheine zurückgeben Bei Blutproben ohne Richterspruch VON HUBERTUS GÄRTNER
Geschrieben am 20-08-2009 |   
 
    Bielefeld (ots) - Bielefeld. Die Entscheidung des  Oberlandesgerichts Hamm, wonach die Durchsuchung einer Wohnung oder  die Entnahme einer Blutprobe auch in der Nacht grundsätzlich einem  Richtervorbehalt unterliegt, löst in den Polizei- und Justizbehörden  des Landes große Aufregung aus. Rechtsexperten gehen davon aus, dass  zahlreiche Strafverfahren, die nach Trunkenheitsfahrten eingeleitet  wurden, nun hinfällig sind und die Täter ihre Führerscheine  zurückerhalten.
     Wie ausführlich berichtet, hatte der für Ostwestfalen-Lippe  zuständige III. Strafsenat des Oberlandesgerichtes rechtskräftig  entschieden, dass Blutproben und Wohnungsdurchsuchungen, die von der  Polizei in den Nachtstunden angeordnet werden, einem  Beweisverwertungsverbot unterliegen. Begründet wird das Urteil nicht mit einem Fehlverhalten der  Polizeibeamten, sondern mit einer verfassungsrechtlich relevanten  Lücke in der NRW-Justizorganisation. Es sei versäumt worden, einen  richterlichen Eildienst rund um die Uhr einzurichten. Bislang  existiert dieser nur von 6 bis 21 Uhr. Das Urteil des OLG-Senates werde "weitreichende Folgen haben",  prophezeit Christian Friehoff, Geschäftsführer des Richterbundes in  NRW. Vor allem in jenen Fällen, wo das Ergebnis der nächtlichen  Blutprobe das einzige Beweismittel nach einer Trunkenheitsfahrt sei,  könnten die Sünder vor Gericht auf Freisprüche hoffen. Zu diesem  Ergebnis kommt auch der Mindener Rechtsanwalt Bernd Brüntrup, der das Musterverfahren vor dem OLG betrieben hatte. Als Konsequenz aus dem überraschenden Urteil will das Düsseldorfer  Justizministerium nun die Einrichtung eines 24-Stunden-Eildienstes  für Richter prüfen. "Ich kann mir aber nicht vorstellen, wie eine  solche zusätzliche arbeitsintensive Aufgabe angesichts der schon seit Jahren bestehenden Überbelastung geschultert werden soll", sagt  Friehoff, der auch Amtsgerichtsdirektor in Rahden (Kreis  Minden-Lübbecke) ist. Friehoff gibt zu bedenken, dass andere  OLG-Strafsenate anderer Auffassung seien. Sie hatten entschieden,  dass die Polizei wegen "Gefahr im Verzug" nächtliche Blutproben  eigenmächtig anordnen kann. "Rechtssicherheit ist ein hohes Gut", betont der Bielefelder  Polizeipräsident Erwin Südfeld. Er hofft im Interesse seiner Beamten, dass bald eine einheitliche Regelung kommt. "Trunkenheitsfahrten  werden von uns auch weiterhin verfolgt", sagt Südfeld. Ähnlich  äußerte sich Christoph Mackel, Sprecher der Bielefelder  Staatsanwaltschaft: "Wir werden vorerst alle Verfahren weiterführen."
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