BPI: Arzneimitteltherapiesicherheit ist mehr als ein Flyer
Geschrieben am 14-08-2009 |   
 
    Berlin (ots) - Die pharmazeutische Industrie fordert das  Bundesgesundheitsministerium auf, sich ehrlich für die Sicherheit in  der Arzneimitteltherapie einzusetzen. Stattdessen stellen BMG und AOK den Aktionsplan der Bundesregierung durch eine abenteuerliche  Rechtsauslegung zum Austausch von Arzneimitteln auf den Kopf. Ulla  Schmidt hat recht, wenn sie sagt: "Sicherer Umgang mit Arzneimitteln  ist für das Wohl der Patientinnen und Patienten von zentraler  Bedeutung." Doch um sicher mit einem Arzneimittel umgehen zu können,  muss auch die Gebrauchsanweisung richtig sein. Genau dies verhindert  jedoch die Ministerin mit ihrer eigenen Auffassung zum Aut idem. Das  Thema ist zu wichtig, um für PR-Zwecke im Wahlkampf missbraucht zu  werden. Für pharmazeutische Unternehmer ist die  Arzneimitteltherapiesicherheit ein zentrales Anliegen. "Es ist uns  wichtig, dass unsere Produkte sicher und richtig genutzt werden. Die  Packungsbeilage ist hier ein zentrales Instrument, um die Sicherheit  zu erhöhen", erklärte Prof. Barbara Sickmüller, stellvertretende  Hauptgeschäftsführerin des BPI.
     Zur Arzneimitteltherapiesicherheit gehört vor allem ein  verantwortungsvoller Umgang mit dem Austausch verordneter Präparate.  Wer sich über die Verordnung des Arztes hinwegsetzt, muss sich  wenigstens an die Regeln halten. So wurden bei Rabattverträgen  Zuschläge für Medikamente vergeben, die nicht für alle  Anwendungsgebiete des jeweiligen Wirkstoffes zugelassen sind. Wenn  diese, wie von BMG, AOKen und Spitzenverband Bund gefordert,  unbegrenzt untereinander ausgetauscht werden, erhält der Patient  Präparate, in deren Packungsbeilage keine Informationen zu seiner  Krankheit enthalten sind. Ferner fehlen die entsprechenden  Anwendungs- und Dosierungshinweise - mit allen möglichen Folgen für  die korrekte Anwendung durch den Patienten. Potenzielle Einsparungen  werden hier klar vor die Frage der Arzneimitteltherapiesicherheit  gestellt. Noch problematischer wird es, wenn es um die  Austauschbarkeit von sogenannten Biosimilars geht. Biosimilars sind  biotechnologisch erzeugt und ein protein-basierter  Nachahmer-Arzneistoff, der nach Ablauf der Patentzeit eines  Originalwirkstoffs zugelassen wird. "Die Wirkstoffe dieser neuartigen Biotechnologie-Erzeugnisse sind, anders als die klassischen,  molekülstruktur-definierten Arzneistoffe, nicht völlig identisch zum  Originalwirkstoff und erfordern deshalb aufwendigere  Zulassungsverfahren und Überwachungsmaßnahmen als die klassischen  Generika. Ein Austausch ist hier gar nicht angezeigt", so Sickmüller.
  Originaltext:         BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/21085 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_21085.rss2
  Pressekontakt: Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach@bpi.de
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