Neue OZ: Kommentar zu Urteile / Rechtsextremismus
Geschrieben am 13-08-2009 |   
 
    Osnabrück (ots) - Kein Freibrief für Nazis
     Nun können Neonazis in Deutschland sogar mit höchstrichterlichem  Segen hetzen, wenn sie es nur geschickt genug anstellen. Wer das  Urteil des Bundesgerichtshofs so versteht, liegt gründlich daneben.
     Die Richter haben mitnichten einen Freibrief für Propaganda  brauner Wirrköpfe in englischer, französischer oder holländischer  Sprache ausgestellt. Sie haben nach dem Strafgesetz entschieden, das  in diesem Fall kein anderes Ergebnis zuließ. Wer Hemden mit der  Aufschrift "Blood & Honour" unter die Leute bringt, verwendet nun mal keine Kennzeichen einer früheren NS-Organisation, wie das Landgericht Gera annahm.
     Neben der Strafbarkeit von NS-Kennzeichen enthält das Gesetz aber  ein stattliches Arsenal anderer Vorschriften, um rechte Hetze zu  unterbinden. So macht sich - unabhängig von der Sprache - strafbar,  wer Ziele des Nationalsozialismus oder von verbotenen Organisationen  propagiert.
     Will heißen: Die Juristen in Gera haben sich schlicht im  Paragrafen vergriffen, als sie den Hemden-Händler aus Thüringen  verurteilten. Ein ärgerlicher Fehler, der sich bei der Neuauflage des Prozesses aber korrigieren lässt. Wehklagen über eine zu lasche  Justiz ist unangebracht.
  Originaltext:         Neue Osnabrücker Zeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58964.rss2
  Pressekontakt: Neue Osnabrücker Zeitung Redaktion   Telefon: 0541/310 207
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