Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum A33-Urteil des Leipziger Bundesverfassungsgerichts
Geschrieben am 12-08-2009 |   
 
    Bielefeld (ots) - Wenige müssen viel opfern, damit viele einen  Nutzen haben: Das ist bei jedem Großprojekt so. Groß war daher der  Argwohn, als das »Turbo-Verfahren« mit dem Bundesverwaltungsgericht  als erster und letzter Instanz eingeführt wurde. Denn für die  betroffenen Menschen geht es nicht um abstrakte Verkehrspolitik,  sondern um Haus, Hof und Heimat.  Zum zweiten Mal haben die Leipziger Richter über eine Autobahn in  Ostwestfalen entschieden: nach der Nordumgehung in Bad Oeynhausen  jetzt über die A 33 zwischen Bielefeld und Halle. Zum zweiten Mal  sind die Anwohner gescheitert. War ihr Argwohn berechtigt? Nein: Beide Urteile fielen nach intensiver Prüfung - vor Ort und vor  Gericht. Den Planern der A 33 schrieben die Richter sogar ins  Stammbuch, dass sie einen Verfahrensfehler begangen haben. An diesem Punkt aber offenbart sich der Vorteil des neuen Verfahrens. Was früher zu unendlichem Streit durch die Instanzen geführt hätte,  wird jetzt in einem Zug entschieden. Schneller, aber nicht  schlechter. Das mindert nicht den Verlust der Betroffenen. Aber es  mehrt den Nutzen der Allgemeinheit.
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