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Der Tagesspiegel: Kein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft zu umstrittenem "Wahlkämpfer-Lied" der NPD

Geschrieben am 03-08-2009

Berlin (ots) - Die Berliner Staatsanwaltschaft wird im Fall des
"Wahlkämpfer-Liedes" auf der Homepage der rechtsextremen NPD kein
Ermittlungsverfahren einleiten. Eine entsprechende Entscheidung habe
die Staatsanwaltschaft am vergangenen Freitag getroffen, teilte deren
Sprecherin Simone Herbeth dem "Tagesspiegel" (Dienstag) auf Anfrage
mit. Im Text des Liedes werden dem früheren Vizepräsidenten des
Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, Schläge
angedroht. Verteiler von Wahlkampfmaterial werden in dem Song
aufgefordert, "bei Himmler, Voigt und Rommel, da wirft man gerne ein,
Briefkastendeckel trommelnd, hau ich Friedman eine rein". Himmler war
SS-Chef im Dritten Reich, Rommel Generalfeldmarschall der Wehrmacht.
Udo Voigt ist NPD-Chef. Nach den Angaben der Sprecherin der
Staatsanwaltschaft sei der Text des Liedes wegen einer möglichen
Aufforderung zu Straftaten "umfassend geprüft" worden. Wenn man
allerdings die fragliche Textzeile im Kontext des restlichen Liedes
verstehe, so könne man sie nicht völlig eindeutig als eine
Aufforderung zur Gewaltausübung gegen Friedman persönlich auffassen.
Das Lied habe "nicht eindeutig genug strafrechtlich relevanten
Inhalt, als dass wir wirklich ein förmliches Verfahren einleiten
könnten", sagte die Sprecherin weiter. Friedman kommentierte dies mit
den Worten: "Ich halte das für einen juristischen Offenbarungseid. Im
Zweifel hat die Staatsanwaltschaft für die Nazis und nicht für den
Betroffenen entschieden." Die Entscheidung sei ein "gefährliches,
kontraproduktives Signal" in die rechtsextreme Szene.

Originaltext: Der Tagesspiegel
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/2790
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_2790.rss2

Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de


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