Neues Deutschland: zum Bundesverfassungsgericht rügt regierung wegen verfassungswidriger Behinderung des BND-Untersuchungsausschusses
Geschrieben am 23-07-2009 |
Berlin (ots) - Der Untersuchungsausschuss sollte eigentlich das Unrecht klären, das Menschen auf Regierungsanweisung hin oder unter Duldung der Regierung angetan wurde. Menschen, die ohne Verschulden in den Sog der Terrorismusbekämpfung nach dem 11. September 2001 geraten sind. Er sollte klären, welchen Anteil Deutschland am Krieg gegen Irak hatte, während die Schröder-Fischer-Regierung sich für die Kritik an den Amerikanern feiern ließ. Insofern war der Ausschuss ein Gremium zur nachträglichen Feststellung von Recht und Unrecht. Ungeschehen konnte er nichts machen. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nun höchstrichterlich bestätigt, was die Kritik der Opposition von Anfang an war. Er hat nicht einmal seine beschränkte Mission erfüllen können. Er hat nicht ans Tageslicht gebracht, was notwendig gewesen wäre. Wenn der Umgang mit den Anträgen der Opposition rechtswidrig war, hätte ein rechtskonformer Umgang wahrscheinlich ein anderes Ergebnis zur Folge gehabt. Dass die unrechtmäßig vorenthaltenen Informationen nun zur Verfügung gestellt würden, ist kaum zu erwarten. Die Rechte der Opposition sollen nicht nachträglich hergestellt, sondern künftig beachtet werden, wie die Koalition sich festzustellen beeilt. Damit wird der Opposition quasi postum Recht gegeben. Ungeschehen macht dies das Unrecht nicht. Und Kurnaz und den anderen Betroffenen wird neues Unrecht angetan.
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