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Feuerwehr-Führerschein muss sich jetzt bewähren / Kompromiss beim Fahrerlaubnisrecht / DFV wartet Praxistauglichkeit ab

Geschrieben am 01-07-2009

Berlin (ots) - Nach heutiger Einigung im Verkehrsausschuss wird
der Deutsche Bundestag am Freitag dieser Woche die Einführung eines
Feuerwehr-Führerscheins beschließen. Die Gesetzesänderung soll bis
4,75 Tonnen eine interne Ausbildung und Prüfung sowie bis 7,5 Tonnen
Fahrzeuggewicht eine vereinfachte Ausbildung und Prüfung durch
reguläre Fahrschulen ermöglichen.

Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) hat sich mit Vertretern der
Landesfeuerwehrverbände in den Gesprächen mit Ministerien und Politik
in den vergangenen Monaten intensiv für Lösungen eingesetzt, damit
bundesweit überschlägig 100.000 ehrenamtliche Einsatzkräfte mit ihrem
Pkw-Führerschein auch wieder kleinere Feuerwehr-Fahrzeuge lenken
dürfen. Dies ist durch EU-Recht seit einigen Jahren verboten und
bedroht zunehmend die Einsatzfähigkeit Freiwilliger Feuerwehren, vor
allem im ländlichen Raum.

"Der geplante Feuerwehr-Führerschein ist ein erster Erfolg. Wir
haben in der jetzigen politischen Konstellation das Mögliche
erreicht. Unser dauerhaftes Ziel bleibt die Anerkennung der Feuerwehr
als Teil des Katastrophenschutzes im Sinne der Europäischen
Führerscheinrichtlinie und darauf beruhend eine generelle Befreiung
bis 7,5 Tonnen", sagen DFV-Präsident Hans-Peter Kröger und der
Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes (LFV) Bayern, Alfons
Weinzierl.

Bis 4,75 Tonnen Ausbildung und Prüfung innerhalb der Organisation
möglich

Für den Ausbilder zur Fahrerlaubnis bis 4,75 Tonnen, der zugleich
auch Prüfer in der Feuerwehr sein kann, sollen nach den Vorstellungen
des Verkehrsausschusses unter anderem folgende Bedingungen angesetzt
werden: Er muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und mindestens
seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse C
1 sein. Weitere Festlegungen, zum Beispiel den Inhalt der internen
Ausbildung, sollen die Länder individuell treffen. "Die Länder
bekommen dadurch einen großen Spielraum, den sie nach ihren
Gegebenheiten sinnvoll gestalten können", erklärt DFV-Präsident
Kröger.

Der bayerische LFV-Vorsitzende Alfons Weinzierl betont: "In den
Ländern, wo die Regelung bis 4,75 Tonnen aufgrund der vielen kleinen
Ortsfeuerwehren auch sinnvoll ist, legen wir Wert darauf, dass
Ausbildung und Prüfung auf den am geringsten nötigen Aufwand begrenzt
werden." Dies könne zum Beispiel im Rahmen der regulären
Maschinistenausbildung erfolgen.

Bis 7,5 Tonnen "C 1 Feuerwehr": halbe Kosten und Umschreibung

Bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ist eine abgespeckte
Ausbildung ohne theoretische Ausbildung und schriftliche Prüfung
geplant, die mit maximal rund 700 Euro plus Prüfungsgebühr etwa
zwischen ein Drittel und zur Hälfte günstiger sein könnte als die
reguläre Fahrschulausbildung der Klasse C 1. Außerdem soll "C 1
Feuerwehr" nach zwei Jahren Nutzung in der Feuerwehr zu einem
vollwertigen Führerschein C 1 umgeschrieben werden können. "Dies soll
auch ein Anreiz für junge Menschen sein, sich in den Feuerwehren zu
engagieren", sagt DFV-Präsident Kröger.

LFV-Vorsitzender Weinzierl bekräftigt: "Selbstverständlich werden
wir nach einem Jahr sehen, ob der jetzt geplante
Feuerwehr-Führerschein ein guter Kompromiss ist - da werden wir den
Bundestag auch beim Wort nehmen. Unser langfristiges Ziel muss sein,
dass Feuerwehrfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen ohne jeden zusätzlichen
Aufwand gefahren werden dürfen, so wie dies jahrzehntelang möglich
war."

Nach der Beschlussfassung des Fünften Gesetzes zur Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes im Bundestag und dem Inkrafttreten muss
zunächst noch die Umsetzung in den Ländern durch Rechtsverordnungen
erfolgen. Erst dann kann der Feuerwehr-Führerschein in der Praxis
umgesetzt werden.

Originaltext: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50093
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50093.rss2

Pressekontakt:
Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sönke Jacobs
Telefon: 0170-184 37 87
Fax: 030-28 88 48 809
jacobs@dfv.org


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