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Mitteldeutsche Zeitung: zu EU-Urteil

Geschrieben am 30-06-2009

Halle (ots) - Seit nunmehr 35 Jahren hat das Verfassungsgericht
wiederholt seinen Anteil an der Gestaltung Europas eingefordert wie
kein anderes nationales Gericht - mit nicht wenigen Erfolgen. Nach
dem Karlsruher Maastricht-Urteil im Jahr 1993 hat zum Beispiel der
Europäische Gerichtshof den Mitgliedstaaten wieder einen größeren
gesetzgeberischen Spielraum eingeräumt. Mögen bisweilen die
Auseinandersetzungen zwischen Karlsruhe und Brüssel fast an einen
Hahnenkampf erinnern und die Bundesverfassungsrichter auch aus
möglicherweise egoistischen Motiven ihre Macht und ihren Einfluss
verteidigt haben - die deutschen Staatsbürger profitieren in diesem
Fall auch einmal von höchstrichterlicher Eitelkeit.

Originaltext: Mitteldeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47409
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Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Jörg Biallas
Telefon: 0345 565 4300


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