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84 Staaten beraten über Vernichtung von Streumunition / NGOs fordern schnelle Ratifikation des Verbotsvertrages und mehr Opferhilfe / Bundeswehr muss über 40 Mio. Streumunitionen zerstören

Geschrieben am 24-06-2009

Berlin (ots) -

Sperrfrist: 24.06.2009 10:00
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Sperrfrist zur Veröffentlichung frei gegeben ist.

Anlässlich der Berliner Konferenz des Auswärtigen Amtes zu
Streumunition (25.-26.06.09.) fordert die internationale Kampagne zum
Verbot von Streumunition (Cluster Munition Coalition) dazu auf, die
Konvention über Streumunition (Convention on Cluster Munitions /CCM)
unverzüglich zu ratifizieren, sowie deren Universalisierung und die
Opferhilfe zu fördern. Die Konvention tritt 6 Monate nach der 30.
Ratifikation in Kraft. Bis heute haben 98 Staaten die Konvention
unterzeichnet und 10 Länder haben sie ratifiziert.

"Die Vertragsstaaten müssen auf der Berliner Konferenz ihre
Bestände an Streumunition offen legen, damit die Umsetzung der
Konvention überhaupt verifiziert werden kann", fordert Thomas
Küchenmeister vom Aktionsbündnis Landmine.de. Das Aktionsbündnis
begrüßt grundsätzlich die Initiative des Auswärtigen Amtes, weil von
der Konferenz auch ein Aufruf für eine Universalisierung der
Verbotskonvention ausgehen wird. Die Bundesregierung wird
dementsprechend aufgefordert, im Rahmen der VN-Waffenkonvention kein
weiteres Abkommen über Streumunition zuzulassen, welches versucht
Streumunition zu legalisieren.

Das deutsche Gesetz zum Übereinkommen vom 30. Mai 2008 über
Streumunition, trat am 10. Juni 2009 in Kraft und untersagt
Streumunition einzusetzen, zu entwickeln, herzustellen oder damit
Handel zu treiben. Dabei wurde das Kriegswaffenkontrollgesetz um die
Verbotsnorm für Streumunition erweitert. "Wer gegen das neue Gesetz
verstößt, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren",
erklärt Thomas Küchenmeister.

Das Herstellungsverbot bezieht sich nur auf das Endprodukt
Streumunition einschließlich seiner explosiven Submunition. Die
Herstellung von Vor- und Zwischenprodukten zur Herstellung von
Streumunition ist weiterhin erlaubt. Das deutsche Gesetz untersagt
zudem nicht, in ein Unternehmen zu investieren, das Streumunition
herstellt, anbietet oder verkauft. "Grundsätzlich bleiben deutsche
Hersteller von Streumunition unbehelligt, wenn sie ihre Produktion in
einen Nichtvertragsstaat verlagern", beklagt Küchenmeister und
fordert dazu auf, das deutsche Gesetz in der nächsten
Legislaturperiode um ein Investmentverbot zu erweitern. Artikel 3 des
Übereinkommens zu Streumunition schreibt die Vernichtung von
Streumunitionsbeständen innerhalb einer Achtjahresfrist nach
Inkrafttreten des Übereinkommens vor. Das Übereinkommen deckt bislang
etwa ein Drittel der weltweiten Lagerbestände an Streumunition ab.

Die Vernichtung der Streumunitionsbestände der Bundeswehr ist bis
spätestens Ende 2015 vorgesehen. Dabei wird aber auch an die weitere
Verwendung bestimmter Teile der zu zerstörenden Waffensysteme
gedacht, z.B. MLRS-Artillerieraketen, die vermutlich mit der
alternativen Streumunition SMArt 155 mm bestückt werden sollen. "Die
Kosten für die Vernichtung der gut 400.000 Streumunitionen der
Bundeswehr, inkl. gut 46 Mio. Submunitionen, werden sich auf
mindestens 40 Mio. Euro belaufen", sagt Thomas Küchenmeister. Die
Bestandszahlen der Bundeswehr werden offiziell bislang geheim
gehalten.

Die im Aktionsbündnis Landmine.de zusammengeschlossenen
Organisationen unterstützen auch die Forderung des Deutschen
Bundestages nach mehr Transparenz in Bezug auf die Entwicklung und
Neubeschaffung von alternativer Streumunition (z. B.
Punktzielmunition des Typs SMArt 155). "Die Tatsache, dass die
parlamentarische Auseinandersetzung über das Thema alternative
Streumunition nicht mehr öffentlich stattfindet, trägt nicht gerade
zur Vertrauensbildung in diese angeblich so sicheren Waffensysteme
bei", beklagt Thomas Küchenmeister.

Artikel 21 der Konvention erlaubt es Vertragsstaaten, auch
weiterhin an gemeinsamen Militäraktionen mit Nicht-Vertragsstaaten
(z.B. den USA) teilnehmen zu können, bei denen diese Streumunition
einsetzen. Das Aktionsbündnis teilt nicht die Auffassung der
Bundesregierung, dass z.B. eine bloße Weitergabe von Einsatzbefehlen
für Streumunition nicht gegen die Konvention verstößt. Dies stellt
nach Auffassung von Landmine.de eine eindeutige Unterstützung, bzw.
Veranlassung einer Tätigkeit dar, die grundsätzlich nach Artikel 1
einer Vertragspartei verboten ist. "Deutschland sollte unilateral und
verbindlich erklären, zukünftig jegliche Beteiligung an
Streubombeneinsätzen abzulehnen", fordert Thomas Küchenmeister.

Artikel 6 der Konvention fordert jeden Vertragsstaat auf, Ländern,
die von Streumunition betroffen sind, technische, materielle und
finanzielle Hilfe zu leisten. "Die Forderung auch des Bundestages
nach mehr Mitteln für die Opferbeihilfe und die Räumung von
Blindgängermunition und Minen entspricht den Erfordernissen in den
betroffenen Ländern", sagt Eva Maria Fischer von Handicap
International Deutschland und fordert einen neuen Haushaltstitel für
die Opferhilfe.

Aktionsbündnis Landmine.de ist Mitglied der Internationalen
Kampagne zum Verbot von Streumunition (CMC) und der Internationalen
Kampagne zum Verbot von Antipersonenminen (ICBL). Aktuelle
Informationen zum Thema und zur Konferenz sind den Websites
www.landmine.de und www.streubombe.de zu entnehmen.

Hinweis: Das Aktionsbündnis Landmine.de und die Cluster Munition
Coalition laden zu einer Pressekonferenz am Mittwoch, 24. Juni 2009,
10:00 - 11:30 in die Landesvertretung Rheinland Pfalz, In den
Ministergärten 6, in Berlin ein.

Originaltext: Aktionsbündnis Landmine.de
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/54785
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_54785.rss2

Pressekontakt:
Thomas Küchenmeister, Leiter Aktionsbündnis Landmine.de / CMC-
Deutschland +49 (0)30 32661681 / +49 (0)175-4964082
Eva Maria Fischer, Kampagnesprecherin von Handicap International
Deutschland, +49 (0)175-5429899


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