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Lausitzer Rundschau: Nachdenken statt prozessieren BGH erklärt Lehrerbenotung für rechtens

Geschrieben am 23-06-2009

Cottbus (ots) - Das dürfte zu freudigen Gesichtern unter den
Schülern kurz vor der Zeugnisausgabe führen: Sie bekommen nicht nur
Noten, sondern dürfen auch weiterhin welche an ihre Lehrer vergeben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte am Dienstag in Karlsruhe, dass
dies auf der Internetplattform spickmich.de legal ist. Das ist ein
gutes Urteil, weil Kritik nicht zuletzt dafür da ist, Zustände oder
Herangehensweisen zu verbessern.
Dass sich die klagende Pädagogin durch eine 4,3.im Fachbereich
Deutsch persönlich verletzt fühlt, ist nachvollziehbar. "Ausreichend"
ist keine Note, die man für seine geleistete Arbeit bekommen möchte.
Die Benotung ist aber weder schmähend noch beleidigend, wie auch der
BGH feststellte, und deshalb ein Ausdruck von freier
Meinungsäußerung, die eher zum Nachdenken als zum Prozessieren
anregen sollte.
Dies betrifft auch die Wissensvermittlung an deutschen Schulen, die
sich stetig verbessern kann und muss.
Genau hier kann das Feedback von Schülern helfen. An vielen deutschen
Universitäten ist die Auswertung von Seminaren mittels Fragebögen
gang und gäbe, um die Qualität der Lehre zu steigern. Anonymität ist
dafür die Voraussetzung, sonst käme nie eine offene Kritik zustande.
Eine solche Herangehensweise wäre auch an deutschen Schulen
wünschenswert. Sie muss allerdings strengen Regeln unterliegen. Die
Ergebnisse sollten intern ausgewertet und Schülern wie Lehrern
zugänglich gemacht werden. Davon könnten beide Seiten profitieren, um
sich weiterzuentwickeln. Und so könnte es vielleicht zu einem offenen
statt zu einem anonymen Meinungsaustausch zwischen beiden kommen.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47069
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Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de


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