Empfehlungen des UN-Ausschusses zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung an Deutschland diskutiert
Geschrieben am 19-06-2009 |
Berlin (ots) - "Rassismus wird in Deutschland zu eng gefasst, häufig mit Rechtsextremismus gleichgesetzt", kritisierte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, bei einem Fachgespräch zu den Empfehlungen des UN-Antirassismus-Ausschusses an Deutschland am 18. Juni in Berlin. Hendrik Cremer, wissenschaftlicher Referent am Institut, regte eine Initiative im Deutschen Bundestag für einen Antirassismusbeschluss an, der sich in seinem Format am Antisemitismusbeschluss des Deutschen Bundestags von November 2008 orientieren könnte.
Vertreter der Bundesregierung, der Länder, des Bundestags, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft diskutierten auf Einladung des Instituts die in den Empfehlungen des UN-Antirassismus-Ausschusses angesprochenen Themen "Rassistische Propaganda im Internet", "Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt", "Schulzugang für asylsuchende und geduldete Kinder sowie Kinder ohne Aufenthaltsstatus", "Rassistische Motive als Strafverschärfungsgrund" sowie die "Situation von Sinti und Roma in Deutschland". Der Ausschuss hatte im August 2008 eine Reihe von Empfehlungen für die Umsetzung des Anti-Rassismus-Abkommens (ICERD) durch Deutschland vorgelegt.
Im Mittelpunkt des Fachgesprächs stand die Frage, welche Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene ergriffen werden können, um die Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich der genannten Problemfelder weiter voranzutreiben.
Das Institut führt regelmäßig Fachgespräche zu den Empfehlungen internationaler Menschenrechtsausschüsse durch.
Hintergrund:
Deutschland ist Vertragsstaat diverser menschenrechtlicher Verträge. Einer dieser Verträge ist das so genannte Anti-Rassismus-Abkommen von 1965 (ICERD). Wie bei anderen Menschenrechtsabkommen auch, wird die Einhaltung des Abkommens durch einen speziellen Vertragsausschuss, zusammengesetzt aus internationalen Experten, kontrolliert. Dabei handelt es sich um den UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (CERD) mit Sitz in Genf. Um die Einhaltung menschenrechtlicher Verträge kontrollieren zu können, sind obligatorisch so genannte Staatenberichtsverfahren vorgesehen. Demnach haben die Vertragsstaaten dem jeweiligen UN-Ausschuss in periodischen Abständen (in der Regel alle vier Jahre) einen Staatenbericht vorzulegen.
Auf der Grundlage dieses Staatenberichts und weiterer Informationen, die der Ausschuss erlangt, ergehen Empfehlungen an den jeweiligen Vertragsstaat. Auch Nichtregierungsorganisationen können in einem solchen Verfahren eigene Berichte beim Ausschuss einreichen (so genannte Schattenberichte beziehungsweise Parallelberichte).
Weitere Informationen: www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=399
Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51271 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51271.rss2
Pressekontakt: Pressekontakt:Bettina Hildebrand, Pressesprecherin T (030) 259 359 - 14, Mobil (0160) 966 500 83 E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
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