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Kein deutscher Sonderweg bei Kosten-Nutzen-Bewertung - BPI begrüßt Erklärung der Wirtschaftsministerkonferenz

Geschrieben am 19-06-2009

Berlin (ots) - Der BPI begrüßt die Erklärung der
Wirtschaftsministerkonferenz zur Kosten-Nutzen-Bewertung durch das
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(IQWIG). Eine Abkehr vom deutschen Sonderweg, wie ihn das Kölner
Institut eingeschlagen hat, sei die einzig richtige Konsequenz, um
Deutschland als Forschungsstandort nicht weiter zu beschädigen,
erklärte Prof. Dr. Barbara Sickmüller, stellvertretende
Hauptgeschäftsführerin des BPI. Es gäbe für verschiedene Aspekte der
Bewertung international anerkannte, etablierte und erprobte
Vorgehensweisen, an denen sich auch das IQWIG zu orientieren habe.

Für die Arzneimittelbewertung sei die Anwendung des
Effizienzgrenzenmodells, das ursprünglich zur Optimierung von
Aktien-Portfolios entwickelt wurde, international ein Novum. Wegen
der Orientierung am aktuellen Preisgefüge ergäbe sich eine
Fehlsteuerung bei Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln. In
Indikationsgebieten mit geringem Preisniveau werde für einen
Mehrnutzen nur ein geringer Mehrpreis akzeptiert, dem aber die vollen
Forschungsaufwendungen gegenüber stehen. Somit lohne sich Forschung
in diese Gebiete nicht mehr.

Zudem bleibt wegen der GKV-Perspektive, die bei der Kostenseite
nur Ausgaben der Krankenkassen berücksichtigt, der
volkswirtschaftliche Nutzen eines Arzneimittels in der Bewertung
außen vor, z. B. in Bezug auf Wiederherstellung oder Erhaltung von
Arbeits- und Erwerbsfähigkeit. "Die Methodik steht seit ihrer
Veröffentlichung unter massiver Kritik vor allem auch der
gesundheitsökonomischen Experten, da sie den international
anerkannten Standards in keiner Weise entspricht. Sowohl bei der
Nutzen- als auch bei der Kosten-Nutzen-Bewertung setzt sich der BPI
für eine wissenschaftlich konsentierte Methodik ein, die brauchbare
Ergebnisse für die Entscheidungsträger liefert. Für die
Arzneimittelentwicklung ist ein zuverlässiges Bewertungskonzept
essentiell. Das IQWiG-Modell dagegen ist innovations-, forschungs-
und wirtschaftsfeindlich" erklärte Sickmüller.

Bereits die vom IQWIG praktizierte Nutzenbewertung berge einen
Kardinalfehler in sich. Anders als in anderen europäischen Ländern
berücksichtige das Institut bis auf randomisierte kontrollierte
Studien (RCT) mit langfristigen Zielgrößen keine Daten aus
Untersuchungen mit geringerer Evidenz, z. B. nichtinterventionellen
Prüfungen. Dies sei vor allem deshalb problematisch, weil damit der
Arzneimittelnutzen im Versorgungsalltag nicht in die Bewertung
einfließe werde. Zudem seien randomisierte klinische Studien
verschiedentlich gar nicht durchführbar, wie etwa in Fällen
seltenerer Erkrankungen.

Der BPI fordert daher klare Kriterien für die
Arzneimittelbewertung nach wissenschaftlich international
akzeptierten Standards, wie etwa

- die Berücksichtigung von Daten aus dem Versorgungsalltag bei der
Nutzenbewertung
- die Kosten-Nutzwert-Analyse als Analysetyp der
Kosten-Nutzen-Bewertung unter Weiterentwicklung des QALY-Modells und
die Anwendung der gesellschaftlichen Perspektive bei der
Kostenbetrachtung unter Einbeziehung indirekter Kosten.
- Zudem sollen die fallbezogenen Bewertungskriterien vorab im Rahmen
eines sog. Scopings unter Beteiligung der Industrie festgelegt
werden.

Originaltext: BPI Bundesverb.d.Pharmazeut.Industrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/21085
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_21085.rss2

Pressekontakt:
Joachim Odenbach,
Tel.: 030/27909-131,
jodenbach@bpi.de


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