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BPI: 15. AMG-Novelle verbessert Versorgung nicht!

Geschrieben am 19-06-2009

Berlin (ots) - Schlecht, aber teilweise besser als befürchtet. So
lautet das Urteil des BPI über wesentliche Regelungen der 15.
AMG-Novelle. Insbesondere hinsichtlich der Direktbelieferung der
Apotheken wurde das Schlimmste verhütet. Bestrebungen, noch kurz vor
Toresschluss einen Direktvertrieb durch Strafzahlungen faktisch
unmöglich zu machen, konnten verhindert werden. Auch in der jetzigen
Regelung ist die Pflicht zur Belieferung des Großhandels verankert.
"Der Großhandel ist und bleibt ein wichtiger und unerlässlicher
Partner. Trotzdem müssen Unternehmen der pharmazeutischen Industrie
frei und selbst entscheiden können, wie sie eine flächendeckende
Versorgung mit Arzneimitteln sicherstellen. Es gab in der
Vergangenheit keine Versorgungsengpässe und diese sind auch in
Zukunft nicht zu befürchten", sagte Henning Fahrenkamp,
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen
Industrie (BPI).

Im Bereich der Rezepturarzneimittel konnte eine Verschlechterung
der Versorgung verhindert werden. Ursprünglich sollte die
zulassungsfreie Herstellung von Rezepturen aus zugelassenen
Fertigarzneimitteln auf patientenindividuelle
Zytostatikazubereitungen und parenterale Ernährungslösungen
beschränkt werden. Doch auch andere Patienten, beispielsweise mit
Rheuma oder Mukoviszidose, benötigen individuell für sie hergestellte
Rezepturen. In besonderen Bedarfsfällen, in denen kein therapeutisch
sinnvolles Fertigarzneimittel auf dem Markt ist, müssen über die oben
genannten Anwendungsbereiche hinaus Individualrezepturen möglich
sein. Ansonsten wäre die Versorgung schwer kranker Patienten
gefährdet. Nun wurde die Regelung nach massiver Kritik des BPI auf
besondere medizinische Bedarfsfälle erweitert.

Zu kritisieren ist die Regelung zum sog. "Compassionate Use", die
schlicht falsch, wirtschafts- und innovationsfeindlich ist. Diese
sieht vor, dass Arzneimittel ohne therapeutische Alternativen, die
sich noch im Zulassungsverfahren befinden, für die Behandlung von
Patienten mit lebensbedrohenden Krankheiten vom Hersteller kostenlos
zur Verfügung gestellt werden müssen. "Da aber die
Zulassungsverfahren in Deutschland mit 28 Monaten im Durchschnitt
viermal so lang dauern wie im Gesetz vorgesehen, wird die Versorgung
schwerstkranker Menschen von der GKV auf die Schultern der
Pharmaindustrie abgewälzt. Wir haben hier große verfassungsrechtliche
Bedenken. Ob diese Regelung in Zukunft Stand halten wird, ist sehr
fraglich", erklärte Fahrenkamp.

Originaltext: BPI Bundesverb.d.Pharmazeut.Industrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/21085
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_21085.rss2

Pressekontakt:
Joachim Odenbach,
Tel.: 030/27909-131,
jodenbach@bpi.de


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