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Straubinger: Union beseitigt Ungerechtigkeit bei der Rente wegen Kindererziehungszeiten

Geschrieben am 19-06-2009

Berlin (ots) - Zur heutigen 2./3. Lesung des 3. SGB IV
Änderungsgesetzes erklärt der ar-beitsmarkt- und sozialpolitische
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deut-schen Bundestag, Max
Straubinger:

Da Berufsständische Versorgungswerke keine Leistungen für die
Zeiten der Kinder-erziehung vorsehen, springt jetzt die
Rentenversicherung ein. Angehörige von be-rufsständischen
Versorgungswerken bekommen künftig Kindererziehungszeiten in der
gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet und erhalten die
Möglichkeit, mit freiwilligen Beiträgen später einen Rentenanspruch
aus der gesetzlichen Rentenver-sicherung zu erhalten.

Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung sind
Pflichtbeitrags-zeiten ohne Beitragsleistung. Für diese Zeiten gelten
in der gesetzlichen Rentenver-sicherung Beiträge in Höhe eines
fiktiven Verdienstes als gezahlt.

Diese Lösung bringt zwar keine direkte Berücksichtigung von
Kindererziehungszeiten im Rahmen des Versorgungswerks. Durch die
Nachzahlungsmöglichkeit haben aber auch die Vergangenheitsfälle etwas
davon.

Die CSU-Landesgruppe hat sich konsequent und erfolgreich dafür
eingesetzt, dass diese ungerechte Versorgungslücke von Familien mit
Kindern geschlossen wird.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9535.rss2

Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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