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Dött: Deutschland bleibt weltweit Schrittmacher beim Umweltschutz

Geschrieben am 19-06-2009

Berlin (ots) - Anlässlich der Verabschiedung der Novelle des
Wasserhaushaltsgesetzes, der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes,
des Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender
Strahlung und des Rechtsbereinigungsgesetzes Umwelt durch den
Deutschen Bundestag, erklärt die umweltpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött MdB:

Mit der Verabschiedung dieser umweltpolitischen Schlüsselgesetze
im Deutschen Bundestag hat Deutschland sein weltweit vorbildliches
Umweltschutzniveau weiter gestärkt.

Die Gesetze sind ein weiterer Beweis dafür, dass Umwelt- und
Klimapolitik auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten weiterhin ganz
weit oben auf der politischen Agenda der Union stehen.

Die Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes, des
Bundesnaturschutzgesetzes und des Gesetzes zum Schutz vor
nichtionisierender Strahlung war erforderlich, um europarechtliche
Vorschriften im deutschen Umweltrecht umzusetzen. Sie dienen zudem
der Schaffung eines einheitlichen nationalen Rechtsrahmens im Bereich
Wasser und Naturschutz durch den Bund, der mit der Föderalismusreform
die Gesetzgebungskompetenz erhalten hat und diese bis 2010 ausüben
muss. Mit den Gesetzen wird ein umweltpolitischer Flickenteppich
verhindert.

Dabei war es der Union wichtig, dass die hohen Ansprüche im
Umweltschutzniveau wirtschaftlich vernünftig und sozial
verantwortlich umgesetzt werden. Im Ergebnis der umfangreichen
Diskussionen und Verhandlungen mit den Bundesressorts, den
Bundesländern, den Verbänden und dem Koalitionspartner ist genau das
erreicht worden.

Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes sieht u. a. eine
Neufassung der Zielbestimmung, Stärkung des kooperativen
Naturschutzes, Flexibilisierungen bei der Landschaftsplanung, die
Flexibilisierung der Eingriffs- und Ausgleichsregelung, die Übernahme
landesrechtlicher Regelungen zum allgemeinen Artenschutz, die
Einführung von Regelungen zur Beobachtung und Bekämpfung invasiver
Arten und die Aufwertung des Meeresnaturschutzes jenseits des
Küstenmeeres vor.

Mit der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes wird das derzeitige
Schutzniveau beibehalten. Der Gesetzentwurf erweitert in Anlehnung an
bestehendes Landesrecht die Vorschriften über die Bewirtschaftung der
oberirdischen Gewässer. Hier gibt es erstmals bundesrechtliche
Regelungen. Diese Vorschriften sind unverzichtbar, um die
Bewirtschaftungsziele nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie zu
erreichen. Auch im Bereich der Abwasserbeseitigung und des
Hochwasserschutzes werden die jetzigen Rahmenvorschriften, wo
erforderlich, zu Vollregelungen ausgebaut. Dies dient der Umsetzung
der EG-Hochwasserrichtlinie.

Das Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender
Strahlung setzt Empfehlungen der Europäischen Union zum Schutz vor
elektromagnetischen Feldern um und schafft ergänzende Regelungen zum
Gesundheitsschutz. Handlungsbedarf besteht insbesondere bei der
Nutzung von Solarien. Für Minderjährige, die regelmäßig ins
Sonnenstudio gehen, erhöht die Exposition durch künstliche
UV-Strahlung das Risiko einer Hautkrebserkrankung erheblich. Mit dem
Gesetz wird deshalb ein entsprechendes Nutzungsverbot
festgeschrieben. Im Gesetz wird zudem der europaweit anerkannte
Schutzstandard bei elektromagnetischen Feldern für alle
Frequenzbereiche geregelt.

Das Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt dient der Aufhebung von
Vorschriften, die nach der Anpassung von Bundesrecht an die
Föderalismusreform I keine praktische Wirkung mehr entfalten.
Dies belastet die Suche nach dem heute maßgeblichen Recht unnötig und
erschwert die Rechtsanwendung. Rechtsvorschriften des Umweltrechts
des Bundes werden an den Stellen, wo das wirklich erforderlich und
sinnvoll ist, durch bundeseinheitliche Vollregungen ersetzt.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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