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Regelung zur Patientenverfügung lässt Fragen offen / Kolpingwerk Deutschland: Der verantwortungsvolle Umgang mit Krankheit und Tod bleibt eine gesellschaftliche Aufgabe

Geschrieben am 19-06-2009

Köln (ots) - Der Deutsche Bundestag hat gestern eine gesetzliche
Regelung zu Patientenverfügungen verabschiedet. "Lobenswert ist
sicherlich die intensive Auseinandersetzung der Parlamentarier und
das Ringen um eine gesetzliche Verankerung der Patientenverfügung",
betonte Kolping-Bundespräses Ottmar Dillenburg in Köln. "Der Umgang
mit der Würde des Menschen von der Geburt bis zum Lebensende bleibt
allerdings eine gesellschaftliche Fragestellung, an der alle für
unser Gemeinwesen Verantwortlichen weiter intensiv arbeiten müssen."
Dies lasse sich durch eine gesetzliche Regelung allein nicht lösen.

"Mit dem Inkrafttreten des Stünker-Entwurfs wird der Inhalt einer
Patientenverfügung für Arzt und Betreuer künftig ohne Einschränkung
verbindlich sein - im Guten wie im Schlechten", kritisiert
Dillenburg. Das Kolpingwerk Deutschland habe daher den
Bosbach-Entwurf mit der dort vorgesehenen Begrenzung der Reichweite
der Patientenverfügung favorisiert. Nun stehe zu befürchten, dass
eine schlecht formulierte Patientenverfügung künftig dahingehend
binde, dass Ärzte einen Patienten bei entsprechenden Formulierungen
sterben lassen müssen, selbst wenn er aus ärztlicher Sicht - z.B.
nach einem Unfall - eigentlich gerettet werden könnte. Die
fortlaufende Wirkung einer Patientenverfügung erfordere darüber
hinaus, dass man immer sorgfältig im Blick behalte, was man bei einer
früheren Verfügung einmal aufgeschrieben habe. "Für den Patienten
wird es daher wichtig sein, sich mit seinem Arzt oder einem Juristen
über die Folgen der Verfügung ausführlich beraten zu lassen", betont
Dillenburg.

Darüber hinaus sei die jetzige Regelung auch noch unter einem
anderen Gesichtspunkt schwierig: "Ein möglicherweise zu gesunden
Zeiten vorab geäußerter Wille kann sich durchaus im Verlauf einer
schweren Erkrankung ändern. Deshalb ist es problematisch, ihn mit dem
Willen eines sterbenskranken und nicht mehr äußerungsfähigen Menschen
gleichzusetzen."

Originaltext: Kolpingwerk Deutschland gGmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52043
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52043.rss2

Pressekontakt:
Kolpingwerk Deutschland
Heinrich Wullhorst
Pressesprecher
Kolpingplatz 5-11
50667 Köln
Tel: (0221) 20701-241
Mobil: (0172) 5604303
E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de
Homepage: www.kolping.de


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