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Widmann-Mauz/Bauer: 15. AMG-Novelle bringt wichtige und sinnvolle Neuerungen für die Arzneimittelversorgung

Geschrieben am 17-06-2009

Berlin (ots) - Anlässlich des heutigen Abschlusses der 15.
AMG-Novelle im Gesundheitsausschuss erklären die
gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Annette Widmann-Mauz MdB und der zuständige Berichterstatter, Dr.
Wolf Bauer MdB:

Die AMG-Novelle bringt als letztes großes Gesetzgebungsvorhaben in
dieser Legislaturperiode im Gesundheitsbereich viele wichtige und
sinnvolle Neuerungen für die Arzneimittelversorgung.

Über die reine Umsetzung von EU-Vorgaben aufgrund von Richtlinien
für neuartige Therapien und Kinderarzneimittel hinaus hat die
Unionsfraktion zahlreiche wichtige Regelungsvorhaben umsetzen können.

So wird der pharmazeutische Großhandel künftig einen
Belieferungsanspruch erhalten, der es verhindert, dass der Großhandel
durch Direktbelieferungsmodelle von der Distributionskette
ausgeschlossen wird. Damit stellt die Union die flächendeckende
Versorgung mit Arzneimitteln sicher.

Im Bereich der Abrechnung von Zytostatika haben wir Regelungen
getroffen, die Transparenz und Wettbewerbsgleichheit zwischen
Apotheken, Krankenhäusern und Herstellbetrieben schaffen.

Neben reinen Arzneimittelfragen wurde auch eine Vielzahl anderer
Sachverhalte geregelt. U. a.:

Die sozialpsychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen
wird auch in Zukunft mit einer Vereinbarungspflicht von KBV und
Krankenkassen gesichert werden können.

Um weiteren Fehlentwicklungen in der Zusammenarbeit zwischen
Leistungserbringern und Vertragsärzten entgegen zu wirken, wurde der
sog. verkürzte Versorgungsweg für Hilfsmittel neu geregelt.
Vertragsärzte sollen grundsätzlich unbeeinflusst von eigenen
finanziellen Interessen über die Verordnung von Hilfsmitteln
entscheiden und nicht von der Ausstellung einer Verordnung oder der
Steuerung von Versicherten zu bestimmten Leistungserbringern
profitieren können.

Vor dem Hintergrund von Manipulationsversuchen im Rahmen der
Einführung des Morbi-RSA durch "up-coding" werden dem
Bundesversicherungsamt Überprüfungsbefugnisse in Bezug auf die
Datenmeldungen der Krankenkassen eingeräumt. Im Falle eines
Rechtsverstoßes wird das Bundesversicherungsamt gegenüber
Krankenkassen künftig auch Sanktionen verhängen können.

Auch bei der Vergütung von Ärzten ist es der Union gelungen,
wichtige Transparenzregelungen zu etablieren, die allen Beteiligten
helfen, in der Diskussion um Ärztehonorare eine transparente
Datenbasis und damit fachliche Diskussionsgrundlage zu schaffen.

Beim Krankengeld für Selbständige und unständig Beschäftige führen
wir die Möglichkeit ein, sich neben Wahltarifen wieder für den
gesetzlichen Krankengeldanspruch zu entscheiden.

Zudem wurde eine Übergangsregelung geschaffen, die es ermöglicht,
dass Abrechnungen von ambulanten Leistungen über private
Rechenstellen erfolgen können, bis umfassendere gesetzliche Maßnahmen
zur Sicherung des hohen Datenschutzanspruches für Sozialdaten,
geschaffen wird.

Wir freuen uns auch, dass die Finanzierung ambulanter und
stationärer Hospize künftig auf eine sichere Grundlage gestellt wird.
Dies wird vielen Menschen in ihrer schwersten Lebensphase Hilfe
bringen.

Bedauerlich ist, dass es in der Koalition bis zuletzt nicht
gelungen ist, Einigkeit über die Notwendigkeit eines Verbots des
Rezeptsammelns in Gewerbebetrieben zu erreichen, mit dem man den
Auswüchsen des Versandhandels durch Pick-up-Stellen hätte wirksam
entgegentreten können.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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