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WAZ: Von der Leyens Scheitern - Kinderschadensgesetz - Leitartikel von Angela Gareis

Geschrieben am 16-06-2009

Essen (ots) - Ein Gesetz, das Kinder vor Misshandlung,
Verwahrlosung oder im schlimmsten Fall vor dem Tod bewahrt, muss ein
gutes Licht auf die Urheberin werfen. Ursula von der Leyen hatte
vermutlich Schlagzeilen über eine tüchtige Familienministerin im
Kopf, als sie im Alleingang ihr Kinderschutzgesetz entwarf.
Allerdings produzierte die Ministerin einen mittleren Eklat. SPD und
die großen Fachverbände übten massive Kritik.
Von der Leyen wollte etwa Jugendämter bei Hinweisen auf
Kindesgefährdung zu Hausbesuchen verpflichten - ein klarer
Misstrauensbeweis. Jugendämter gehen ohnehin in der Regel jedem
Verdacht nach. Manchmal aber kann es für ein Kind besser sein, wenn
der Besuch zuhause unterbleibt.
Die Kinderschutzexperten hatten ihre Argumente mehrfach vorgetragen,
und in der vergangenen Woche lud die Ministerin zum Fachgespräch. Für
das Gespräch bedankten sich die Verbände in einem Brief und auch für
die zugestandenen Änderungen: "Diese Änderungen würden den Schaden
des Gesetzes für den Kinderschutz begrenzen." In diesem Satz steckt
die Botschaft, dass die Ministerin im Grunde ein Kinderschadensgesetz
entworfen hat.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55903
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Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-6528
zentralredaktion@waz.de


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